Ärztegewerkschaft Marburger Bund läuft Sturm gegen Triage-Gesetz

Ein Krankenhaus Flur. Am Ende sieht man Pflegerinnen und im Vordergrund ein leeres blaues Bett.
Foto: PantherMedia / vilevi
Während der Corona-Pandemie wurde klar, dass Menschen mit Behinderung bei Triade-Entscheidungen geschützt werden müssen.

Vor etwa einem Jahr hatte der Bundestag das Triagegesetz als Lehre aus der Corona-Pandemie beschlossen. Es soll vor allem Menschen mit Behinderung vor Benachteiligungen schützen. Die Ärztegewerkschaft sieht dies als Eingriff in die Therapiefreiheit.

Mit der Mehrheit beinahe aller Stimmen aus den Reihen der Koalitionsfraktionen hatte der Bundestag am 10. November 2022, das Infektionsschutzgesetz (IfSG) angepasst, um der sogenannten „Triage-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen. Mit dem entsprechend angenommenen Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/387720/395320/4145 Nr. 4) sollte die bestehende Schutzpflicht, die sich aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes ergibt, umgesetzt werden. 

Menschen mit Behinderung vor Benachteiligung bewahren

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2021 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie entschieden, dass sich aus dem Grundgesetz für den Staat der Auftrag ergibt, Menschen mit Behinderung bei knappen intensiv-medizinischen Kapazitäten vor Benachteiligung zu bewahren.
Bestehe das Risiko, dass Menschen bei der Zuteilung knapper Ressourcen wegen einer Behinderung benachteiligt werden, verdichte sich der Schutzauftrag zu einer konkreten Schutzpflicht, heißt es unter Verweis auf die Gerichtsentscheidung in der Vorlage. Entscheidend sei es, dass eine gesetzliche Regelung hinreichend wirksamen Schutz vor einer Benachteiligung wegen Behinderung bewirke.
Änderungen im Ausschuss

Der Gesundheitsausschuss beschloss in seinen Beratungen drei Änderungsanträge. So wurde konkretisiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus nicht ausreichend vorhanden sind. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, eine Zuteilungsentscheidung unverzüglich der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde anzuzeigen. Zudem ist eine Evaluation der Neuregelung geplant.

Ärztegewerkschaft hält Therapiefreiheit für verletzt

Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund bereitet nun laut Medienberichten eine Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Die Ärzte sehen sich in ihrer Therapiefreiheit eingeschränkt. Dabei geht es vor allem darum, wie Ärzte entscheiden sollen, wenn eine intensivmedizinische Behandlung in einem aussichtslosen Fall bereits besteht. Dann darf diese nämlich unter keinen Umständen abgebrochen werden, um einen Patienten mit höherer Überlebenswahrscheinlichkeit zu behandeln. Das soll nun vor dem Bundesverfassungsgericht noch einmal geprüft werden.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments