AfD: Fast alle Erwerbstätigen in die Rentenversicherung

Abgeordnete, Selbständige und ein Großteil der Beamten sollten nach den Vorstellungen der Programmkommission der AfD künftig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Ein Antrag der Kommission, über den auf einem Sozialparteitag Ende April abgestimmt werden soll, sieht nur Ausnahmen für Polizisten, Staatsanwälte und andere mit hoheitlichen Aufgaben betraute Beamte vor. Sie sollten weiterhin Beamtenpensionen erhalten. Selbständige sollte sich demnach nur dann der gesetzlichen Rentenversicherung entziehen können, wenn sie eine private Altersvorsorge nachweisen.

Dr. Jörg Meuthen

Der Vorschlag, den die Mitglieder der Kommission am vergangenen Wochenende in Erfurt vereinbarten, liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Er lehnt Zuwanderung als Lösungsweg zur Finanzierung der Rente künftiger Generationen ab und setzt stattdessen auf politische Instrumente, um die Geburtenrate zu erhöhen.

Familien sollen demnach für jedes Kind 20.000 Euro Beiträge der Eltern zur Rentenversicherung aus Steuermitteln erstattet bekommen, ohne dass sich die Rentenansprüche dadurch verringern. Für jedes Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft und Lebensmittelpunkt in Deutschland soll der Staat zudem bis zum 18. Lebensjahr 100 Euro monatlich auf ein Spardepot einzahlen. „Statt der Parole ,Die Rente ist sicher‘ hätten die Regierungen früherer Jahre rufen müssen: ,Deutschland braucht mehr Kinder'“, sagte der Vorsitzende der Bundesprogrammkommission, Albrecht Glaser.

Meuthen plädierte ursprünglich für steuerfinanzierte Mindestrente

AfD-Chef Jörg Meuthen hatte im Herbst 2018 für eine steuerfinanzierte Mindestrente plädiert. Diese Idee findet sich in dem nun erarbeiteten Konzept, das noch am Dienstag an die Mitglieder verschickt werden sollte, nur noch in einem Passus mit der Überschrift „Ausblick“ wieder. Dort heißt es, eine steuerbasierte Grundrente könnte nur mit einer umfassenden Steuerreform realisiert werden. Und: „Die Alternative für Deutschland wird sich der Diskussion über eine weitergehende Steuer- und Rentenreform nicht verschließen.“

Meuthen hatte sich nach den letzten Beratungen über das Konzept am vergangenen Wochenende in Erfurt dennoch zufrieden über das Ergebnis geäußert. „Wie immer in der AfD wurde hart und kontrovers diskutiert in dem in unserer Partei installierten dauerhaften Reformprozess, an dem viele Mitglieder in Fachausschüssen beteiligt sind“, sagte Glaser.

Änderungsanträge beim Bundesparteitag erwartet

Es wird dennoch erwartet, dass auf dem Bundesparteitag in Offenburg noch über einige Änderungsvorschläge abgestimmt wird. Bislang geht die Parteiführung davon aus, dass sich die 600 Parteitagsdelegierten am 25. April für zwei Tage in Baden-Württemberg versammeln werden. Eine Absage aufgrund der Verbreitung des neuartigen Coronavirus ist derzeit nicht vorgesehen.

Um Menschen, die als Geringverdiener von Altersarmut bedroht wären, besser zu stellen als Menschen, die „größtenteils arbeitslos“ waren, sieht der Leitantrag für den Parteitag vor, dass lediglich 25 Prozent der Altersrente auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Heute wird die Rente voll auf die Grundsicherung angerechnet.

Das heißt, dass die Grundsicherung um die ausgezahlte Rente sinkt. Allerdings will die große Koalition die Regeln im Zusammenhang mit der Einführung einer Grundrente lockern. So soll es künftig einen Freibetrag in der Grundsicherung von maximal 216 Euro für jene geben, die 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, aber besonders wenig verdient haben. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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