Aus damals noch 31 Mitgliedsstaaten wurden nach Angaben des AfW nur in 8 Staaten überhaupt Sanktionen gemeldet, einschließlich Deutschland. Von den 1.923 gemeldeten Sanktionen wurden allein 1.588 – also mehr als drei Viertel – in Deutschland ausgesprochen. Verstöße, die sanktioniert wurden, waren unter anderem fehlende Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, fehlender Nachweis der erforderlichen Qualifikation oder Weiterbildung, fehlender Nachweis der Zuverlässigkeit oder von geordneten Vermögensverhältnissen.
Für den AfW sind die Zahlen weder erschreckend hoch, noch zufriedenstellend niedrig, wie der Verband in einer Presseerklärung mitteilt. „Für uns zeigt das Ergebnis aber eines: Die Aufsicht über die Versicherungsvermittler funktioniert. Die zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHKen) sorgen dafür, dass in Deutschland europaweit das mit Abstand strengste Aufsichtsregime herrscht“, wird Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, darin zitiert.
In der Diskussion um eine Übertragung der Aufsicht hin zur Bafin und weg von den IHKen und Gewerbeämtern habe es seitens des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in Richtung der IHKen der Vorwurf gegeben, sie seien durch ihre Doppelrolle als Aufsicht und Interessenvertreter nicht unabhängig und würden Raum für Interessenkonflikte schaffen. „Unabhängig davon, dass das ein klarer Angriff auf das bewährte Kammersystem insgesamt in Deutschland ist, zeigen die Zahlen der Eiopa auch, dass am Vorwurf des Interessenskonfliktes gegen die IHKen nichts, aber auch gar nichts, dran ist“, so Wirth.