Der Hintergrund: Um die Erlaubnis zur Berufsausübung zu erhalten, müssen Versicherungsmakler mit Zulassung nach Paragraf 34d Gewerbeordnung (GewO) und Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach Paragraf 34f GewO eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen.
Laut AfW ist es für Vermittler wichtig, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen: Sind alle Mitarbeitenden erfasst? Haben sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert? Wurden neue Geschäftsfelder und -praktiken erschlossen? Sind alle Produkte, zu denen beraten und die vermittelt werden, vom Versicherungsschutz umfasst?
Die Checkliste ist auf der Webseite des AfW abrufbar: www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/vsh-checkliste/