Der Verband hatte im September 2021 eine Checkliste für die Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes vorgestellt. „Das Interesse daran und das Feedback aus der Vermittlerschaft bestärkte uns darin, dieses Projekt aktiv fortzuführen“, so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.
Erneut mit Unterstützung des langjährigen Fördermitgliedes des Verbandes, der Hans John Versicherungsmakler GmbH, wurde die Liste nun überarbeitet und aktualisiert. Dabei wurde nach Angaben des AfW auch das konstruktive Feedback aus der Branche berücksichtigt. „Wir bleiben unbedingt bei unserer Empfehlung, auch den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen – oder mit Hilfe fachkundiger Spezialisten überprüfen zu lassen“, so Wirth.
Der Hintergrund: Um die Erlaubnis zur Berufsausübung zu erhalten, müssen Versicherungsmakler mit Zulassung nach Paragraf 34d Gewerbeordnung (GewO) und Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach Paragraf 34f GewO eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen.
Die Checkliste ist unter www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/vsh-checkliste/ abrufbar.