Paetz bekräftigte dabei seine Forderung, dass ein Honorarberater unabhängig auftreten muss und daher ausschließlich vom Kunden vergütet werden dürfe. „Es muss für den Berater unwichtig sein, ob er Produkt A, B oder C vermittelt“, betonte der Referent. Um seine Argumente für die Honorarberatung zu untermauern, zitierte Paetz aus einer Studie. Demnach gaben 34 Prozent der Finanzberater an, dass Vertriebsvorgaben in ihren Anlegergesprächen häufig mit den Interessen ihrer Kunden kollidieren würden.
Eine Abschaffung des Provisionsabgabeverbots sah Paetz positiv, da es aus Sicht des Ministeriums den Wettbewerb stärken würde. An die Versicherungsmakler gerichtet, sagte er, dass sie weiterhin im bisherigen Rechtsrahmen arbeiten sollen. Ähnlich sah dies der finanzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schick. Er stellte in seinem Vortrag klar, dass er nicht für die Abschaffung der Provisionsberatung ist. Zwar hege er klare Sympathien für die Honorarberatung. Aber so wie es gute und schlechte Provisionsberatung gebe, so sähe er auch gute und schlechte Honorarberatung – die Transparenz bei Kosten und Provision sei der Schlüssel zu einer guten Beratung, so Schick.
Der „Euro-Rebell“ Frank Schäffler von der FDP zeigte sich mit der Schaffung einer Alte-Hasen-Regelung zufrieden. Ralph Brinkhaus, Berichterstatter zum Finanzanlagenvermittlergesetz für die CDU/CSU Bundestagsfraktion verteidigte die gewerberechtliche Regulierung gegen Kritik, insbesondere aus den Reihen der SPD-Bundestagsfraktion. In diesem Zusammenhang wies er daraufhin hin, dass es ja auch die SPD gewesen sei, die noch vor wenigen Jahren die Versicherungsvermittler unter die Aufsicht der Gewerbeämter gestellt hätte. (lk)
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