Der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW), Berlin, hat nun offiziell beim Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen Stellung zur Änderung des Vermittlergesetzes genommen.
In dem cash-online vorliegenden Schreiben kritisiert die Interessenvertretung vor allem drei wesentliche Punkte: Das Festhalten der Regierung an der praktischen Prüfung des 35d-Vermittlers, die Befristung der Nachhaftungszeit in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) und den geforderten Nachweis der Berufspraxis für den Abschluss ?Fachberater für Finanzdienstleistungen?.
Abschaffung der mündlichen Prüfung gefordert
Die Verpflichtung, dass Versicherungsvermittler auch eine praktische ? also mündliche ? Prüfung absolvieren müssen, hält der AfW für paradox. Denn bis dahin dürfe der Prüfling weder beraten noch Versicherungsschutz verkaufen. Somit sei die tatsächliche Beratungskompetenz nicht realistisch einzuschätzen, sondern könne nur auf Basis simulierter Gespräche stattfinden. Der AfW fordert deshalb, den entsprechenden gesetzlichen Passus über die praktische Prüfung zu streichen.
Begrenzte zeitliche Haftung für alle ungünstig
Dass die Nachhaftungszeit in der VSH auf fünf Jahre reduziert wurde, anstatt wie bisher unbegrenzt anzudauern, erachten die Berliner sowohl für Kunden als auch Vermittler als nachteilig. Würde ein Vermittler erst nach Ablauf der Frist wegen Falschberatung zur Rechenschaft gezogen, könnte dies die Aussichten von Verbrauchern verschlechtern, Schadensersatz zu erhalten. Die Versicherung des Vermittlers würde nach fünf Jahren nicht mehr zahlen.
Zweierlei maß bei Qualifikationen
Weiterhin fordert der AfW, die Praxiszeiten von sechs Monaten bis zu zwei Jahren für die Qualifikation ?Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK)? zu streichen. Für die IHK-Sachkundeprüfung zum Versicherungsfachmann sei keinerlei Praxiszeit erforderlich. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb dies nicht auch für den Fachberater gelte. Die Qualifikation habe sich in den vergangenen Jahren als Standard bei den Maklern und ungebundenen Vermittlern durchgesetzt. Zudem habe der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) 2004 durchgesetzt, dass sämtliche Prüfungsinhalte des Versicherungsfachmanns auch für den Fachberater für Finanzdienstleistungen gelten. Demzufolge sei es nicht nachvollziehbar, weshalb bei gleichen Qualifikationsanforderungen unterschiedliche Praxisnachweise verlangt werden. (aks)