Der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft AfW e.V., Berlin, hat in der Branche umlaufende Gerüchte, die ab 1. Juli 2005 anstehende Umsatzsteuer auf Finanzdienstleistungen sei bis zum 31. Dezember 2005 verschoben, vorerst nicht bestätigt. Der AfW sei über diesen Sachverhalt informiert worden, will sich jedoch erst nach offizieller Bestätigung durch das Bundesministerium der Finanzen dazu äußern.
Der AfW zählt zu den schärfsten Kritikern der neuen Umsatzsteuerpflicht für Berater und Vermittler. ?Wir haben in zahlreichen Gesprächen mit dem Bundesministerium der Finanzen und Mitgliedern des Bundestages auf die Unvereinbarkeit dieser Umsatzsteuer mit EU-Recht und auf die existenzbedrohenden Folgen hingewiesen?, erläutert AfW-Präsident Alexander Pohle.
Den Finanzausschuss des Bundestages bestückte der AfW fortlaufend mit Informationen befreundeter Berufsverbänden in den anderen EU-Mitgliedstaaten. Das Hauptargument Pohles: ?Deutschland schafft mit dieser Umsatzsteuer dem Finanzplatz Deutschland und uns als freien Finanzdienstleistern erhebliche Wettbewerbsnachteile.?
Die Verschiebung der Umsatzsteuer, die der AfW gleichwohl erwartet, wäre bereits der zweite Etappensieg in dieser Sache. Der erste Etappensieg wurde laut AfW bereits im Oktober 2004 erzielt, als auf Intervention des Verbandes hin die vorläufige Nichtanwendung der Umsatzsteuer auch rückwirkend bis einschließlich Juni 2005 erkämpft wurde.