Unter dem Motto „Koalitionsvertrag 2013. Was kommt auf die Vermittlerbranche zu?“ hatte der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW) zum 10. Hauptstadtgipfel nach Berlin geladen. Die wichtigsten Themen waren etwaige Änderungen bei der Finanzaufsicht und im Vergütungssystem.
Wie der AfW berichtet, informierte Bundestagsabgeordneter Dr. Carsten Sieling (SPD) die rund 50 Teilnehmer des Hauptstadtgipfels, dass die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD sich derzeit in der entscheidenden Phase befinden und bis zum 25. November abgeschlossen sein sollen. Das Thema Finanzdienstleistungen werde in zwei Unterarbeitsgruppen Verbraucher und Finanzen diskutiert.
„Wir haben über Gebühren, Verwaltungsanforderungen und den Stand der Regulierung gesprochen, haben aber noch kein endgültiges Ergebnis vorliegen“, so Sieling, Finanzexperte der SPD. Er trete dafür ein, dass man keine Regierungsvereinbarung voller Prüfaufträge verfasse, mit denen Entscheidungen immer weiter geschoben werden. „Dies würde für Verunsicherung in der Branche sorgen, die verlässliche Rahmenbedingungen erwartet“, so Sieling.
Vermittleraufsicht: BaFin, Gewerbeamt oder IHK
Für Verunsicherung hatten Presseberichte gesorgt, nach denen die neue Bundesregierung die erst in diesem Jahr umgesetzte Regulierung des Kapitalanlagevertriebs komplett neu fassen möchte. Dies bezeichnete der Sieling gegenüber den Teilnehmern des AfW-Hauptstadtgipfels als verfrüht. Es habe einen derartigen Beschluss der Arbeitsgemeinschaft (AG) Verbraucher gegeben, das Thema werde nun aber von den Experten in der AG Finanzen bearbeitet.
Allerdings gebe es in der SPD Stimmen, die fordern die gewerberechtliche Kontrolle der Vermittler wieder aufzulösen und sie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu unterstellen, um zu einem „einheitlichen Aufsichtsrecht“ zu gelangen. Die Idee wurde von den teilnehmenden Finanzdienstleistern scharf kritisiert.
Gute Erfahrungen bei Industrie- und Handelskammern
Dr. Mona Moraht vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) berichtete über gute Erfahrungen mit dem Paragrafen 34 d der Gewerbeordnung in der Praxis. Register und technische Vernetzung seien aufgebaut worden und funktionierten. Bei den Kapitalanlagenvermittlern, für die in neun Bundesländern die IHKs zuständig sind, in sieben staatliche Stellen, laufen derzeit die Erlaubnisverfahren.
„Es hat noch gar keine Gelegenheit für Verstöße und deren Ahndung gegeben. Mindestens drei bis fünf Jahre Evaluierungszeitraum wäre sinnvoll, bevor man die Regelung überprüft“, so Moraht. Eine übereilte Abschaffung sei wenig zweckdienlich. Derzeit sind laut DIHK im Register 37.000 Anlagevermittler registriert, bis zum Jahresende werden es voraussichtlich 40.000 sein.
Der SPD-Politiker verwies darauf, dass die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen sei. Man müsse auch nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen auf die Bildung der Ausschüsse und die Besetzung der Ministerien warten. Eine valide Aussage vonseiten der Regierung noch in diesem Jahr sei kaum denkbar.
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