In der Vergütungsdiskussion hatten sich die Grünen eindeutig für einen Wechsel von der Provisions- zur Honorarberatung ausgesprochen. „Das Mindeste wäre, einen echten Wettbewerb der Vergütungssysteme herzustellen“, zeigte sich Stefan Schmidt, Mitglied im Finanzausschuss und zuständig für Anlegerschutz und finanziellen Verbraucherschutz in der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, nun kompromissbereit. Dies sei bei weitem noch nicht der Fall, da derzeit auf einen Honorarberater 158 mit dem Provisionssystem arbeitende Kollegen kämen. Schmidt befürwortete zudem die Aufsicht der Bafin über die rund 38.000 Finanzanlagenvermittler, die in der abgelaufenen Legislaturperiode nicht umgesetzt werden konnte.
Dr. Florian Toncar, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion und in der vergangenen Legislaturperiode deren finanzpolitischer Sprecher, bezog in der Diskussion um Provisionsverbote klar Stellung. „Kein Vergütungsmodell ist per se besser als das andere. Der Kunde darf nicht bevormundet werden. Der Zugang zu Beratung muss auch weiterhin für alle Bevölkerungsschichten erhalten bleiben“, so Toncar, der damit auf die aus Großbritannien bekannte „Advice Gap“ anspielte. Provisionsverbote führten oftmals dazu, dass Beratung erst ab einem gewissen Verdienst und Vermögen erschwinglich sei.
Die künftige Opposition im Deutschen Bundestag war zwar nicht persönlich auf dem Hauptstadtgipfel präsent, AfW-Vorstand Frank Rottenbacher konnte jedoch mit Matthias Hauer (CDU), Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags, ein vorab aufgenommenes Video-Interview führen. Hauer beklagte die Blockade-Haltung der SPD bei vielen die Finanzdienstleistung betreffenden Initiativen der Großen Koalition und unterstrich, dass es seiner Partei zu verdanken gewesen sei, dass die Bafin-Kontrolle über die Finanzanlagenvermittler abgewendet werden konnte. „Angesichts der sachgerechten Aufsicht der Kammern und der drohenden Mehrkosten gibt es hier einfach keine guten Argumente für eine Änderung ohne Not“, so Hauer.