Ein Provisionsverbot für die Anlageberatung im Rahmen von Mifid II – damit indirekt auch für 34f-Vermittlerinnen und -vermittler – ist offenbar ernsthaft wieder im Gespräch. Zwar galt das Thema auf nationaler Ebene als erledigt, doch nun gibt es laut AfW neue Bestrebungen in Brüssel, EU-weit ein Verbot der Provisionsberatung einzuführen. Schon im Januar könnte nach Angaben des Verbands ein Verordnungsentwurf der EU-Kommission auf dem Tisch liegen. „Nach dem Provisionsrichtwert ist vor einem möglichen Provisionsverbot. Die deutsche Haltung zu dem Thema muss klar und eindeutig sein und auch in Brüssel kommuniziert werden“, forderte AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.
Dr. Carsten Brodesser, CDU-Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, sagte zum drohenden Provisionsverbot aus Brüssel: „Es gibt Kräfte in Europa, die Provision für Teufelszeug halten“. Er hält es für möglich, dass die Provisionsverbot-Initiative demnächst in einem Verordnungsentwurf der Kommission münden wird, der vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat angenommen werden muss. „Es wird spannend zu sehen, wie sich Deutschland und Finanzminister Lindner am Ende dazu positionieren. Wir werden sie auffordern, alles dafür zu tun, dass provisionsgestützter Vertrieb auch weiterhin möglich bleibt“, so Brodesser.
Neben Brodesser hatten zuvor auch Anja Schulz und Dr. Florian Toncar (beide FDP) ihre Ablehnung gegenüber einem Provisionsverbot für den deutschen Beratungsmarkt erklärt. Die SPD-Politikerin Frauke Heiligenstadt äußerte sich deutlich zurückhaltender, bekannte aber, dass es eine Provisionslösung für Menschen mit niedrigeren Einkommen geben müsse, weil diese sich kein Honorar für eine Beratung leisten werden.