AfW: Kollektive Massenkündigungen durch Versicherer unzulässig

Norman Wirth
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Norman Wirth

Der Vermittlerverband AfW macht auf die Ergebnisse eines von ihm beauftragten rechtswissenschaftlichen Gutachtens aufmerksam, das die Praxis kollektiver, bestandsauflösender Kündigungen durch Versicherer als rechtswidrig einstuft.

Der Verband verweist auf ein Gutachten von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Humboldt-Universität Berlin, und zitiert daraus folgende Gründe:

Rechtswidrigkeit und Missbrauch von Kündigungsrechten: Die flächendeckende Auflösung von Versicherungsbeständen – oder großer Teile der Bestände – mittels kollektiver Kündigungen verstößt gegen grundlegende Rechtsprinzipien, wie das Schädigungsverbot (Paragraf 226 BGB) und die Grundsätze von Treu und Glauben (Paragraf 242 BGB). Derartige Maßnahmen stellen einen Missbrauch des Kündigungsrechts dar und sind rechtlich unzulässig.

Pflichten der Bafin zur Intervention: Die Umgehung der Bestandsübertragungsregelungen (Paragraf 13 VAG) durch Massenkündigungen ist ein klarer Verstoß gegen aufsichtsrechtliche Vorgaben. Die Bafin ist verpflichtet, gemäß Paragraf 298 Absatz 1 VAG einzuschreiten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Missstände zu beheben.

Belastungen für Versicherungsmakler und Vertrauensverlust bei Kunden: Für unabhängige Versicherungsvermittler (Makler) ist diese Praxis katastrophal. Sie müssen Kunden erklären, dass Versicherungsverträge – trotz Schadensfreiheit und ohne sachlichen Grund – unerwartet gekündigt werden. Dies gefährdet nicht nur die Kundenbeziehung, sondern schädigt massiv das Vertrauen in die gesamte Branche. Viele Makler werden gezwungen, in kurzer Zeit neuen Versicherungsschutz zu finden, was sowohl für sie als auch für die Kunden erhebliche zusätzliche Belastungen und Kosten mit sich bringt – und nicht immer erfolgreich sein wird.


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Ein weiterer Punkt, den der AfW hervorhebt, ist die essenzielle Bedeutung der Wohngebäudeversicherung für die Immobilienfinanzierung. Banken und Kreditinstitute setzten bei der Vergabe von Bau- oder Immobilienkrediten in der Regel eine gültige Wohngebäudeversicherung voraus, um das finanzierte Objekt abzusichern. Der Verlust dieser Versicherung könne zu erheblichen Problemen für Immobilieneigentümer führen. „Wenn Banken aufgrund fehlenden Versicherungsschutzes zusätzliche Sicherheiten verlangen oder sogar bestehende Kredite gefährden, entsteht für Immobilienbesitzer eine existenzbedrohende Situation. Dies unterstreicht, wie unverantwortlich es ist, durch kollektive Kündigungen den Versicherungsschutz ohne sachlichen Grund zu entziehen“, so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.

Der AfW fordert die Versicherer auf, sich strikt an die gesetzlichen Regelungen zu halten. Anstelle von Massenkündigungen stehe ihnen das Instrument der Bestandsübertragung gemäß Paragarf 13 VAG zur Verfügung. Dieses Verfahren gewährleiste, dass die Interessen der Versicherer, der Versicherten und auch der Vermittlerschaft gleichermaßen berücksichtigt werden. Sollten Versicherer dennoch versuchen, Massenkündigungen umzusetzen, drohten rechtliche Konsequenzen. Unwirksame Kündigungen führten dazu, dass die betroffenen Verträge fortbestehen. Zudem könnten Versicherer Schadensersatzansprüche seitens der Versicherten ausgesetzt sein.

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