Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW) begrüßt, dass es zu keiner Deckelung der Abschlussprovisionen für Lebensversicherungen kommen wird. Zudem bewertet der Verband positiv, dass keine Verlängerung der Stornohaftung vorgesehen ist.
Gestern hat Michael Meister, CDU-Abgeordneter und parlamentarischer Staatssekretär im Finanzministerium den Referentenentwurf zur Reform der Lebensversicherung in Berlin vorgelegt. Der Branche droht demnach kein Provisionsdeckel mehr. Allerdings sollen die Abschlusskosten nur noch verringert bilanziell anzurechnen sein. Die Obergrenze soll demnach von 40 Promille der Vertragshöhe auf 25 Promille sinken. Zudem strebt das Ministerium die Offenlegung der Provisionen an.
In seiner heutigen Pressemitteilung begrüßt der Vermittlerverband AfW, dass eine Deckelung der Abschlussprovisionen im aktuellen Gesetzesentwurf nicht mehr vorgesehen ist. Der AfW habe immer betont, dass die Höhe von Provisionen/Courtagen durch den Markt geregelt werden müsse und ein staatlicher Eingriff ordnungspolitisch falsch wäre, heißt es in der Mitteilung.
Marktwirtschaft bleibt erhalten
Der AfW hatte im Herbst 2013 in der Berliner Erklärung der „Initiative Pools für Makler“ darauf hingewiesen, dass eine einseitige Betrachtung und Begrenzung der Abschlussprovision nicht dem Verbraucherinteresse diene. Vielmehr müssten die gesamten Abschlusskosten und die Besonderheiten im Maklervertrieb betrachtet werden.
„Zwar können die Abschlusskosten nun bilanziell geringer geltend gemacht werden, dennoch bleibt die Marktwirtschaft erhalten. Denn jeder Versicherer kann weiterhin selbst entscheiden, wie er seine Vergütungspolitik gestaltet“, kommentiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher den Gesetzentwurf.
Zu kurze Frist für Stellungnahmen
„Eine faire und angemessene Vergütung für Makler bleibt somit möglich. Das ist im Interesse der Makler, aber auch der Verbraucher, in dessen Lager der Makler ja steht“, so Rottenbacher weiter. Bei erster Durchsicht des Gesetzentwurfs sei das Thema Verlängerung der Stornohaftung nicht zu finden. Dass dieser Punkt entfallen sei, entspreche der AfW-Position, dass Maklern und Vermittlern keine noch größere Unsicherheit aufgebürdet werden kann.
Eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf ist bis zum 30. Mai 2014 abzugeben. Der AfW kritisiert diese kurze Frist, da sie der Wichtigkeit des Themas sowie der Komplexität der Materie überhaupt nicht angemessen sei. (jb)
Foto: Christof Rieken