Zum eigenen Schutz vor finanziellen Risiken, aber auch zum Schutz der Kunden im Fall der Fälle, benötigen Versicherungsmakler nach Paragraf 34d Gewerbeordnung (GewO) und Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f GewO für die Erlaubnis der Berufsausübung eine Berufshaftpflichtversicherung – oder auch Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.
Schon 2021 hatte der AfW eine Checkliste für die Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes vorgestellt. „Aufgrund der hohen Bedeutung für die Vermittlerschaft führen wir das Projekt fort“, so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.
Die Liste wurde nun erneut aktualisiert. Unter anderem gibt es Ergänzungen zu den Punkten Personen- oder Umsatztarif und zum Thema Selbstbehalt. „Wir bleiben unbedingt bei unserer Empfehlung, auch den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen – oder mit Hilfe fachkundiger Spezialisten überprüfen zu lassen, damit es nicht irgendwann heißt: Der Schuster trägt die schlechtesten Schuhe“ so Wirth.
Die Checkliste ist hier abrufbar: https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/vsh-checkliste/