Von über 20.000 eingegangenen Beschwerden entfielen lediglich 334 auf den Bereich „Vermittlerbeschwerden“. Rund die Hälfte dieser Beschwerden war unzulässig; 34,3 Prozent der zulässigen Beschwerden wurden ganz oder teilweise als begründet gewertet – also 52 Fälle.
Diese 52 erfolgreichen Beschwerden richteten sich gegen Einfirmenvertreter, Mehrfachvertreter, Vermittler von Strukturvertriebe, Versicherungsberater, produktakzessorische Vermittler – und auch gegen Makler. Doch wie viele genau auf die Gruppe der unabhängigen Maklerinnen und Makler entfielen, bleibt laut AfW erneut unklar.
„Setzt man die Zahl der registrierten Maklerinnen und Makler ins Verhältnis zu den wenigen begründeten Beschwerden, landet man bei geschätzten zehn bis fünfzehn Fällen pro Jahr – wenn überhaupt. Ich wette, es waren sogar noch weniger. Diese Zahlen bestätigen erneut, was wir seit Jahren beobachten: Unabhängige Makler arbeiten professionell und kundenorientiert. Beschwerden gegen sie bewegen sich statistisch im Nullbereich“, so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.
Es bleibe weiterhin unklar, wie viele der Beschwerden sich tatsächlich auf unabhängige Versicherungsmaklerinnen und -makler beziehen – also auf jene Vermittler, deren Interessen der AfW vertritt. Eine transparente Auswertung nach Vermittlergruppen wäre laut AfW technisch problemlos möglich, sei aber auch in diesem Jahr erneut nicht vorgenommen worden. „Dass in einem stark regulierten Markt wie dem der Versicherungsvermittlung keine belastbare Beschwerdestatistik nach Vermittlertypen veröffentlicht wird, bleibt ein Mangel – gerade mit Blick auf politische Diskussionen über Qualität und Vergütung unabhängiger Beratung“, kritisiert Wirth. Der AfW fordert daher erneut eine klare und standardisierte Aufschlüsselung der Beschwerden nach Vermittlergruppen.