Der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft e. V. aus Berlin warnt Makler und Vermittler eindringlich davor, mit der notwendige Qualifikationsweiterbildung erst im Jahr 2008 zu beginnen.
Wer seinen Lehrgang zeitlich so buche, dass die IHK-Prüfung erst gegen Ende 2008 abgelegt werden kann, laufe Gefahr, ab 2009 nicht mehr vermitteln zu dürfen, heißt es aus Verbandskreisen.
Hintergrund: Spätestens zum 1. Januar 2009 müssen die Berater eine Erlaubnis nach § 34d GewO (Gewerbeordnung) vorlegen können und die erhält nur, wer eine Qualifikation nachweisen kann.?Bei IHK-Durchfallquoten von 20 bis 30 Prozent könnte dann jeder vierte von den Qualifikations-anforderungen betroffene Makler oder Vermittler ein temporäres Berufsverboterhalten?, sagt AfW-Vorstand Norman Wirth.
Als Service stellt der AfW im Rahmen seiner ?Informationsoffensive Vermittlerrichtlinie?einen kostenlosen EU-Richtlinien-Qualifikationscheck auf seiner Homepage www.afw-verband.de zur Verfügung: Vermittler und Makler erhalten dort Auskunft, ob sievon den Qualifikations-anforderungen einer EU-Richtlinie betroffen sind.