Die Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD ist eins der bestimmenden Themen für Vermittler im Jahr 2018. Nun wurde die Frist für diese Umsetzung bis zum Sommer verschoben. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW reagiert.
Am 14. Februar bestätigten die EU-Botschafter eine Übereinkunft, die IDD-Umsetzungsfrist bis zum Sommer zu verschieben. Dies geschehe auf Empfehlung der EU-Kommission.
Durch diese Entscheidung verschiebe sich die Pflicht der EU-Mitgliedsstaaten zur Umsetzung der Richtlinienvorgaben vom 23.02.2018 auf den 01.07.2018. Die Anwendung habe dass bis zum 01.10.2018 zu erfolgen.
Laut AfW ist zu erwarten, dass die Verschiebung rückwirkend ab dem 23. Februar gelten wird, da das Europäische Parlament und der Rat die Änderungsrichtlinie mit aller Wahrscheinlichkeit nicht vor März 2018 annehmen werden.
Branche ist IDD-ready
Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW kommentiert die Entscheidung: „Das deutsche IDD-Umsetzungsgesetz ist beschlossen und tritt zum 23.02. in Kraft. Es ist unwahrscheinlich, dass auch der deutsche Gesetzgeber eine Verschiebung vornehmen wird.“
Die deutsche Versicherungsbranche sei weitestgehend bereit für IDD, auch wenn die ausstehende Versicherungsvermittlungsverordnung noch nicht vorliege.
„Im Übrigen ist es unfassbar, was die europäische Bürokratie einer ganzen Branche an Hick Hack zumutet. Erst MiFID2 nun IDD. Regulierungsprojekte mit äußerst gravierenden Auswirkungen für ganze Branchen werden angeschoben, inkonsistent verabschiedet und rückwirkend verschoben, weil man merkt, dass eine Umsetzung in der vorgegebenen Zeit nicht machbar ist“, kritisiert Wirth. (bm)
Foto: Wirth-Rechtsanwälte
Mehr Beiträge zum Thema IDD:
„Mehr Transparenz wird es nicht geben“