AfW setzt sich für Beibehaltung von Steuerbefreiungen ein

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AfW-Vorstand Norman Wirth

Die EU-Kommission prüft, ob die Steuerbefreiungen für Finanzdienstleistungen und Versicherungen verändert werden sollen. Der Maklerverband AfW wendet sich nun in einer Pressemitteilung gegen Verschärfungen und setzt sich für Vereinfachungen und Verbesserungen ein.

„Vor bald fünfzig Jahren wurden die wesentlichen Steuerbefreiungen für unsere Branche formuliert. Seitdem ist viel passiert und die EU-Kommission prüft daher, ob die Regeln angepasst werden müssten“, heißt es in der Pressemitteilung. Im Rahmen eines öffentlichen Konsultationsverfahren habe der AfW mit Unterstützung seines steuerpolitischen Beraters Daniel Ziska von GPC Tax Berlin im Wesentlichen folgende Positionen vertreten:

  1. Die bisherigen Steuerbefreiungen müssen aus Sicht des AfW mindestens im bisherigen Umfang erhalten bleiben.
     
  2. Um das ganze System zu vereinfachen, wäre für den Verband eine Steuerbefreiung mit gleichzeitigem Vorsteuerabzug, so wie man sie bei bestimmten exportorientierten Umsätzen kennt, das Beste.
     
  3. Auch die Beratung zu den Produkten der Finanzdienstleistung sowie die Verwaltung von Finanz- und Versicherungsprodukten müssen aus Sicht des AfW von der Steuer befreit werden, um aufwendige Abgrenzungsprobleme zu lösen.
     
  4. Wenn sich Unternehmen Kosten teilen, dürfe dies nicht zu einer Umsatzsteuerbelastung führen.
     
  5. Die umsatzsteuerliche Organschaft (Umsatzsteuergruppe), welche die Umsatzsteuer zwischen den einzelnen Gesellschaften eliminiert, müsse auch länderübergreifend möglich sein.

Im vierten Quartal 2021 will die EU-Kommission das weitere Vorgehen verlautbaren und gegebenenfalls auch bereits einen ersten Änderungsentwurf vorlegen. „Es gibt Chancen für Verbesserungen, aber genauso besteht die Gefahr, dass die Vorschriften verschärft werden und was heute steuerfrei ist, morgen steuerpflichtig werden könnte“, so AfW-Vorstand Norman Wirth.

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