Der AfW hatte am ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission unter anderem kritisiert, dass die deutschen Versicherungsmakler für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten keine Provision mehr erhalten dürften. Der neue Absatz würde wie folgt lauten:
„The provisions of this paragraph do not prevent insurance intermediaries whose legal status qualifies them as independent, to present themselves as not contractually tied to a specific insurance undertaking if they indicate receiving inducements.“ (Inoffizielle Übersetzung: „Die Bestimmungen dieses Absatzes hindern Versicherungsvermittler, deren Rechtsstellung sie als unabhängig qualifiziert, nicht daran, sich als nicht vertraglich an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden darzustellen, wenn sie angeben, Anreize zu erhalten.“)
„Mit einer endgültigen Verabschiedung dieses Absatzes wären die deutschen und österreichischen Versicherungsmakler auf einem guten Weg, dass sie auch weiterhin als unabhängig tätige Vermittler Provisionen für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukte erhalten dürfen,“ analysiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Ergänzung.
Bis zu einer endgültigen Verabschiedung der Kleinanlegerstrategie ist es laut AfW aber noch ein langer Weg. Im April soll das EU-Parlament die Änderungsvorschläge verabschieden. Parallel erarbeitet der EU-Rat noch seine Position. Frühestens im Herbst wird es dann in das Trilog-Verfahren gehen, durch das die EU-Kommission, das EU-Parlament und der EU-Rat eine gemeinsame Position finden werden.