Fast drei Viertel der Berater befürworten eine Verpflichtung zur regelmäßigen Weiterbildung, so die aktuelle Befragung des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW) im Rahmen des aktuellen Vermittlerbarometers. Rund zwei Fünftel sammeln demnach bereits Punkte im Rahmen der Weiterbildungsinitiative „gut beraten“.
Am 7. AfW-Vermittlerbarometer haben bisher 1.286 Vermittlern teilgenommen. 90 Prozent davon verfügen über eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung gemäß Paragraf 34d Gewerbeordnung (GewO), 61 Prozent über eine Erlaubnis für die Finanzanlagenvermittlung gemäß Paragraf 34f GewO. Rund die Hälfte der Befragten sind Mitglieder des AfW.
Laut der Befragung stehen 71 Prozent der Vermittler einer Verpflichtung zur regelmäßigen Weiterbildung positiv gegenüber. 22 Prozent lehnen eine solche Verpflichtung demnach ab. Sieben Prozent der Befragten haben hierzu keine Angabe gemacht. Hintergrund der Fragestellung ist die überarbeitete EU-Versicherungsvermittlerrichtline IMD 2, die wahrscheinlich eine Weiterbildungspflicht enthalten wird.
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