Der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft AfW e.V., Berlin, hat seine Kritik an der Anfang Mai im Bundeskabinett beschlossenen Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie (siehe aktuelle Cash.-Ausgabe) bekräftigt und insbesondere auf eine Veränderung in der Übergangsregelung hingewiesen.
Bisher waren stets zwei Jahre ab Inkrafttreten der Richtlinie kommuniziert worden, die für eine Qualifikation und die Erlaubnisbeantragung zur Verfügung stehen sollte. Jetzt wurde laut Gesetzentwurf beschlossen, dass diese Übergangszeit am ?1. Januar [einsetzen: Jahreszahl des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalenderjahres]? zu Ende gehen soll.
Wird der Gesetzesbeschluss demnach noch in 2006 im Bundesgesetzblatt verkündet, dann endet die für viele Finanzdienstleister so wichtige Karenzzeit bereits am 1. Januar 2008. Also faktisch nur ein Jahr. ?Diese kurze Zeitspanne wäre selbstständigen Finanzdienstleistern nicht zumutbar, um eine Qualifikation und die Erlaubnisbeantragung gemäß Paragraf 34d GewO nachzuholen. Selbst wenn das Gesetz zum Beispiel im Februar 2007 verkündet wird, bleiben nur noch 23 Monate zur Verfügung. Die Zwei-Jahres-Frist ist somit definitiv entfallen?, kritisiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.
Der AfW will in seinen politischen Gespräch auf die massiven Herausforderungen für freie Finanzdienstleister im Rahmen der Richtlinienumsetzung hinweisen und auf eine Wiederherstellung der Zwei-Jahres-Frist drängen.