Gleiches gilt für die Frage, ob für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts und der wesentlichen Anlageinformationen (wAI) tatsächlich allein die KVG verantwortlich zu machen ist, sofern der Vertrieb nicht von etwaigen Fehlern oder Lücken wusste. Rechtsprechung zu dieser Frage steht jedenfalls noch aus, so Prof. Dr. Thomas Zacher in seinem Gastbeitrag für Cash.Online. Verlassen sollte sich der Vertrieb darauf also nicht. Die BaFin-Prüfung hilft ebenfalls nicht weiter.
Die Behörde prüft die Prospekte nur auf formale Vollständigkeit. Dabei untersucht sie offenbar lediglich, dass die im KAGB konkret aufgeführten Mindestangaben enthalten sind. Viel mehr aber auch nicht.
Neben (bzw. vor) der Auflistung der erforderlichen Mindestangaben enthält das Gesetz jedoch eine Generalklausel. Demnach muss der Prospekt die Angaben enthalten, „die erforderlich sind, damit sich die Anleger … ein begründetes Urteil bilden können“. Dass die Mindestangaben dafür immer ausreichen, steht dort nicht.
Keine WP-Gutachten mehr
Die genaue Finanzierungsstruktur und ein vollständiger Mittelverwendungsplan zählen bei Blind Pools nicht explizit zu den KAGB-Mindestangaben. Doch können sich die Anleger ohne diese Informationen tatsächlich ein „begründetes Urteil“ bilden?
Für die BaFin wäre diese Frage eine inhaltliche Bewertung, die von der Behörde grundsätzlich nicht vorgenommen wird. Am Ende werden wohl wieder die Gerichte entscheiden müssen. Die Richtigkeit der Angaben im Prospekt untersucht die BaFin ohnehin nicht.
Verschärft wird die Situation noch dadurch, dass eine Reihe KVGen keine Prospektgutachten durch Wirtschaftsprüfer mehr in Auftrag geben. Das ist trotz der Hängepartie um die Neufassung des Prüfstandards IDW S4 ohne weiteres möglich, wie entsprechende Beispiele aus aktuellen Analyseverfahren von G.U.B. Analyse belegen.
So wird das nichts
Manche KVGen sind jedoch offenbar so beseelt von ihrem Eintritt in die „weiße“ Welt, dass sie es nicht für nötig halten, ihre Arbeit noch einmal von dritter Seite kontrollieren zu lassen. Manche scheinen sogar selbst zu glauben, mit der Vertriebserlaubnis durch die BaFin seien alle Zweifel beseitigt.
Doch über kurz oder lang wird auch einmal ein regulierter AIF gegen die Wand fahren. Dann wird nicht nur das Getöse derjenigen wieder gewaltig sein, die hinterher immer alles vorher wussten. Auch die Anlegeranwälte erhalten mit einigen der aktuellen Prospekte jede Menge Futter.
Es geht aber nicht nur um die juristischen Folgen. Schließlich war die Branche doch angetreten, mit der Regulierung die Skandale der Vergangenheit hinter sich zu lassen, Vertrauen zurück zu gewinnen und neuerliche Enttäuschungen zu vermeiden. Doch so wie bisher, liebe Leute, so wird das nichts.
Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und beobachtet den Markt der Sachwertanlagen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 20 Jahren.
Foto: Anna Mutter