Warum in aller Welt ist der Kunde nicht über die voll regulierten Sachwert-Anlagen mit ihren realen Erträgen informiert worden? Er hätte diese natürlich liebend gern gezeichnet, statt sein Geld zum Beispiel mit einem Aktien- oder Rentenfonds den unkalkulierbaren Launen der Finanzmärkte auszusetzen, so die vorhersehbare Argumentation des Anwalts.
Und: Wie kommt eine Bank überhaupt dazu, ihren Kunden eine ganze Gattung von Produkten vorzuenthalten, die von der gleichen Aufsichtsbehörde zugelassen und überwacht werden wie sie selbst?
Eine Antwort fällt dann schwer – zumindest dann, wenn die Entscheidung nicht auf einer nachvollziehbaren Prüfung der aktuellen Produkte beruhte, sondern auf Jahre zurückliegenden Erfahrungen mit geschlossenen Fonds alter Couleur.
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Pflicht zum AIF-Angebot
Nur schwer nachzuvollziehen ist insofern auch Jutta von Bargens Anmerkung, es gäbe dazu keine Nachfrage der Kunden, von denen die Hamburger Volksbank laut Website immerhin rund 112.000 hat. Wie soll das auch gehen, ohne Angebot?
Einen AIF jedenfalls haben die Volksbank-Kunden an der Elbe anscheinend noch nie zu Gesicht bekommen, weil die Bank schon „seit einigen Jahren“ darauf verzichtet.
Und ein breit bekanntes Massenprodukt, nach dem die Anleger gezielt verlangen, sind geschlossene AIF nun nach wie vor mit Sicherheit nicht. Vielmehr werden auch in anderen Häusern viele von ihnen den Bankberater schlicht fragen: „Was kann ich tun“?
Dann ist es Aufgabe des Beraters, den Kunden über alle infrage kommenden Anlagealternativen zu informieren. Es ist also keinesfalls ein Entgegenkommen des Vertriebs, auch AIF anzubieten. Im Gegenteil: Es ist seine Pflicht.
Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und beobachtet den Markt der Sachwertanlagen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 20 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.
Foto: Anna Mutter