AIFM-Umsetzungsgesetz: Negative Auswirkungen auf Realwirtschaft

Der Forderungskatalog des ZIA für die Anhörung:

1. Offene Immobilienfonds in der Rechtsform des Sondervermögens erhalten, sowohl für das Publikum als auch für institutionelle Anleger.

2. Den Fondsstandort Deutschland sichern und wettbewerbsfähig ausgestalten.

3. Die geschlossenen Fonds müssen unter Beachtung der Anlegerinteressen und der anlagespezifischen Erfordernisse ausgestaltet werden.

4. Die Produktvielfalt muss erhalten bleiben, um den verschiedenen Interessen verschiedener Anlegergruppen Rechnung zu tragen.

5. Eine Abstimmung der künftigen Fondsregeln insbesondere mit den versicherungsaufsichtsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften ist herbeizuführen.

6. Die Möglichkeiten der europäischen Richtlinie sind auszuschöpfen: Erleichterungen für kleine Manager und die Möglichkeit alternativer Verwahrstellen müssen im deutschen Gesetz verankert werden.

7. Es darf kein Stillstand auf dem Immobilientransaktionsmarkt riskiert werden: Daher sind die Übergangsregelungen marktadäquat auszugestalten.

8. Die indirekten Immobilienanlage sollte zusätzlich gestärkt werden: Dazu ist die Produktvielfalt durch eine konsequente Stärkung des REITs auszubauen. (te)

Foto: ZIA

AIFM-Richtlinie – das wollen die Verbände ändern:

AIFM und Kapitalanlagegesetz: “Auslese im Anbietermarkt”: Exklusiv-Interview mit Eric Romba, VGF-Hauptgeschäftsführer

BVI gegen Verbot von Immobilienfonds: Stellungnahme des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI) zum AIFM-Umsetzungsgesetz

Gesetzgeber hat über das AIFM-Umsetzungsziel hinausgeschossen: Stellungnahme Votum-Verband

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