Bundesrat stimmt AIFM-Steueranpassungsgesetz zu

Der Bundesrat hat heute dem vom Bundestag bereits verabschiedeten steuerlichen Begleitgesetz zum Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zugestimmt. Das AIFM-Steueranpassungsgesetz regelt die Besteuerung aller im KAGB regulierten Investmentvermögen und soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

AIFM-Steueranpassungsgesetz: Der Bundesrat hat heute dem vom Bundestag bereits verabschiedeten steuerlichen Begleitgesetz zum Kapitalanlagegesetzbuch zugestimmt.

Nachdem der Bundestag bereits gestern mit breiter Mehrheit das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz in einem Rutsch in erster, zweiter und dritter Lesung beschlossen hatte, hat heute auch der Bundesrat den von ihm selbst eingebrachten Gesetzentwurf gebilligt. Das übliche Parlamentsverfahren war aufgrund der Eilbedürftigkeit extrem verkürzt worden. Das Gesetz muss noch bis Jahresende im Gesetzblatt veröffentlicht werden.

„Es ist gut, dass Bundesrat und Bundestag das steuerliche Begleitgesetz zum KAGB in der neuen Legislaturperiode schnell wieder auf die Agenda gesetzt haben. Damit können noch in diesem Jahr verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen für offene und geschlossene Fonds geschaffen werden“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbandes BVI. Mit dem Gesetz habe der Gesetzgeber nun auch die notwendigen steuerlichen Voraussetzungen für das Pension-Pooling in Deutschland geschaffen.

Standortnachteil beseitigt

Dabei verwalten international tätige Unternehmen ihre Gelder zur Deckung von Pensionszusagen nicht dezentral in mehreren Ländern, sondern gebündelt in einem Vehikel. Dafür hat der Gesetzgeber bereits im KAGB die Investment-Kommanditgesellschaft (Investment-KG) eingeführt. „Pension-Pooling spart Kosten, ermöglicht ein einheitliches Risikomanagement und erhöht letztlich die Rendite der Arbeitnehmer“, so Richter.

In anderen europäischen Ländern wie Luxemburg, Irland und den Niederlanden können internationale Unternehmen das Pension-Pooling bereits nutzen. „Diesen Standortnachteil hat der Gesetzgeber jetzt beseitigt. Wenn das Vermögen zur Deckung von Betriebsrenten künftig hierzulande verwaltet wird, bleibt es unter der Aufsicht der BaFin“, so Richter.

Verbesserter Datenaustausch

Das AIFM-Steueranpassungsgesetz schafft auch die Rechtsgrundlage für den nach dem Abkommen zum Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) erforderlichen Datenaustausch mit den USA. Das 2010 erlassene FATCA-Gesetz der US-Regierung soll Steuereinnahmen von US-Steuerpflichtigen weltweit sicherstellen und so Steuerflucht ins Ausland verhindern.

„Auf Basis dieser Rechtsgrundlage kann das Abkommen zur Vermeidung von Steuerflucht zwischen Deutschland und den USA in deutsches Recht umgesetzt werden“, erklärt Richter. (jb)

Foto: Shutterstock 

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