Auch die Auflage neuer Fonds verkompliziert sich weiter. Die Prospektierung nach dem gerade erst in Kraft getretenen Vermögensanlagengesetz wird schon wieder abgeschafft und die Prospekte müssen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch aufgestellt werden.
Zusätzlich zu der Billigung des Prospektes durch die BaFin müssen die Initiatoren zudem weitere Unterlagen einreichen und benötigen eine Genehmigung für den Vertriebsstart. Dafür hat die Behörde nochmals 40 Werktage Zeit, also fast zwei Monate. Besonders prekär: Die Frist beginnt jedes Mal neu zu laufen, wenn Unterlagen fehlen.
Wie viele der Initiatoren das alles bewältigen werden, bleibt abzuwarten. Vor allem viele kleine und junge Anbieter wird die Bürokratie wohl auffressen. Aber auch für manches der etablierten Häuser, die derzeit ohnehin an allen Fronten kämpfen, dürfte das Schäuble-Monster eine ernsthafte Bedrohung darstellen – mit entsprechenden Risiken für ihre Anleger.
Nicht wenigen – teilweise durchaus erfolgreichen – Anbietern von Nischenprodukten wird zudem schlicht die Geschäftsgrundlage entzogen. Einen vergleichbaren staatlichen Eingriff in die Vertragsfreiheit sowie die unternehmerischen Rechte und eine ähnliche Bevormundung von Privatanlegern hat es in Deutschland wohl noch nicht gegeben. Ganze Investitionsbereiche sollen ihnen künftig verschlossen bleiben.
Zwar sind Vorschriften für ein bestimmtes Qualitätsniveau der Anbieter sowie für eine vollständige und faire Information der Anleger sicherlich angebracht. Doch das Ausmaß der Bürokratie ist unerträglich und das Verbot ganzer Assetklassen schießt weit über das Ziel hinaus.
Sind alle Privatanleger Trottel?
Laut der Gesetzesbegründung ist die Begrenzung notwendig, denn die Fonds könnten andernfalls „in jedweden Vermögensgegenstand investieren, ohne dass besonders risikoreiche Vermögensgegenstände ausgeschlossen werden … können“.
Gerade das Aufspüren lukrativer Anlagemöglichkeiten und Nischen ist jedoch eine der Stärken von geschlossenen Fonds. Zugegeben: Damit sind nicht selten auch hohe Risiken verbunden. Aber die Entscheidung sollen doch bitte die Anleger selbst treffen. Schäuble erklärt damit nicht nur Privatanleger aller Einkommens- und Vermögensklassen für geschäftsuntüchtig, er verhindert auch die Finanzierung von Innovationen mit privatem Kapital.
Die Mindesteinlage für Ein-Objekt-Fonds ist ebenfalls eine Zumutung, wenn auch weit weniger gravierend. Wer 50.000 Euro investieren kann, gilt laut Gesetzesbegründung in Anlehnung an das EU-Recht als „semi-professionell“ und damit weniger schützenswert. Alle anderen sind in Sachen Kapitalanlage demnach naive Trottel.
Doch statt einer Mindestsumme wäre allenfalls eine Höchstgrenze – bezogen auf das verfügbare Vermögen – für die Investition in geschlossene Fonds sinnvoll. Warum der eventuelle Verlust von 50.000 Euro grundsätzlich weniger schmerzhaft für die Vermögenssituation sein soll als zum Beispiel von 5.000 Euro, hat zumindest noch nie jemand schlüssig erklärt. Gleiches gilt für die Annahme, dass Anleger, die eine solche Summe aufbringen können, generell klüger sind als andere.
Warum eigentlich verbietet der Staat den armen, unmündigen Anlegern nicht auch die direkte Investition in Aktien? Der Kauf einzelner Titel über die Börse ist schließlich mit einem weitaus größeren (Totalverlust-)Risiko verbunden als die angeblich so brandgefährlichen Investitionen über einen geschlossenen Fonds zum Beispiel in eine Vielzahl von Containern, Lokomotiven oder ein eigenkapital-finanziertes Portfolio junger Unternehmen.
Aber richtig, das ist ja nicht notwendig: Die Börsen und die begleitenden Banken zählen schließlich schon seit Jahr und Tag zu dem „weißen Kapitalmarkt“ der staatlich ach so streng und effektiv überwachten Finanzinstitutionen.
Stefan Löwer ist Chefanalyst der G.U.B., Deutschlands ältestem Analysehaus für geschlossene Fonds, und begleitet den Themenbereich geschlossene Fonds in der gesamten Cash.-Unternehmensgruppe. Als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst beobachtet Löwer die Branche und ihre Produkte insgesamt bereits seit mehr als 15 Jahren.