Der ZIA Zentrale Immobilien Ausschuss warnt vor einer Belastung von Immobilienaktiengesellschaften und REITs durch die neue AIFM-Richtlinie und fordert eine Klarstellung durch die Politik.
Die Richtlinie zur Regulierung alternativer Investmentfonds-Manager (AIFM) tritt am 1. Januar 2011 in Kraft und muss in den kommenden zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. „Der ZIA appelliert an die Bundesregierung, bei der Umsetzung der Richtlinie den Besonderheiten deutscher Immobilienaktiengesellschaften Rechnung zu tragen“, sagt ZIA-Vizepräsidentin Bärbel Schomberg. Werde hier nicht ausreichend differenziert, bestehe die Gefahr, dass sie unverhältnismäßig stark belastet und im Extremfall sogar in ihrer Existenz gefährdet werden.
Dem Wortlaut der Richtlinie nach könnten grundsätzlich auch Immobilienaktiengesellschaften oder Real Estate Investment Trusts (REITs) unter die neuen Regelungen fallen. „Dies war jedoch zu keinem Zeitpunkt von der Europäischen Union beabsichtigt und würde der Systematik und dem Regelungszweck der Richtlinie widersprechen“, so Schomberg. Um die Unsicherheit für die Immobilienwirtschaft zu verringern, sollte die Bundesregierung klarstellen, dass Immobilien-AGs oder REITs nicht vom Anwendungsbereich der Richtlinie betroffen sind.
Schomberg gibt zu bedenken, dass Immobilien-AGs und REITs zum einen grundsätzlich keine Fonds seien. „Zum anderen sind sie bereits hinreichend reguliert, was Transparenz, Governance, Aktionärsschutz und systemische Risiken betrifft, so dass eine zusätzliche Regulierung für die Stabilität der Finanzmärkte hier nicht erforderlich ist“, so Schomberg. Immobilien-AGs seien aufgrund ihrer Struktur und bisherigen Regulierung vielmehr mit anderen Aktiengesellschaften etwa im produzierenden Gewerbe vergleichbar. Diese sollten unstrittig nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Der ZIA hatte sich im Vorfeld für eine entsprechende Klärung im Richtlinientext der EU ausgesprochen. Da es bei einer sehr weiten Definition von alternativen Investmentfonds geblieben sei, müsse nun der deutsche Gesetzgeber für Klärung sorgen. (bk)
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