Bundeskabinett beschließt AIFM-Richtlinien-Umsetzung

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie beschlossen. Der Berliner Branchenverband VGF sieht nur noch in Detailfragen Korrekturbedarf.

VGF-Hauptgeschäftsführer Eric Romba

Mit dem nun vorliegenden AIFM-Gesetzentwurf der Bundesminister ist die zweite Hürde auf dem Weg zu dem neuen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) genommen. Unter den Initiatoren der geschlossenen Fonds dürfte das für Erleichterung sorgen: Das Kabinett hat den Referentenentwurf, dessen Inhalte am 7. November 2012 ihren Weg in die Öffentlichkeit gefunden hatten, ohne inhaltliche Änderungen übernommen.

Im Vergleich zum Diskussionsentwurf vom 18. Juli 2012 fallen die Beschränkungen für die Emissionshäuser nun weitaus glimpflicher aus. Die Bundesminister sind sich darin einig, dass die Liste der zulässigen Investitionsgegenstände um Investitionen in Container, Private Equity, Wald und Eisenbahn-Logistik erweitert werden kann. Sie ist zudem kein starrer Katalog mehr und sichert so für die Zukunft wichtige Produktinnovationen.

Ferner wird die Aufnahme von Fremdkapital zur Finanzierung des Investitionsvorhabensvorhabens zu einem Anteil von 60 Prozent ermöglicht. Im Diskussionsentwurf war noch eine Begrenzung auf bis zu 30 Prozent des Investitionsvolumens angedacht.

Zudem dürfen Anleger künftig in Fonds mit nur einem Objekt investieren.

Für die so genannten risikogemischten Fonds sollen künftig die folgenden Regelungen gelten: Sie müssen nun in mindestens drei Sachwerte investieren oder das Ausfallrisiko in anderer Form hinreichend streuen. Für sogenannte nicht-risikogemischte Fonds wurde die Mindestzeichnungssumme von 50.000 – so die Regelung im Diskussionsentwurf vom Sommer – auf 20.000 Euro abgesenkt.

Die Option zur Einführung einer alternativen Verwahrstelle neben den Depotbanken wurde genutzt. Damit kann in diesem Markt ein guter Wettbewerb entstehen.

Der Übergangsprozess nach Inkrafttreten des Gesetzes am 22. Juli 2013 zwischen KVG-Antrag, Zulassung und Produktgenehmigung wurde überarbeitet. Nun ist nicht mehr zu befürchten, dass es mit Inkrafttreten zu einem Vertriebsstop von bis zu 14 Monaten kommt.

Aus Sicht des VGF fehlte dem ersten Diskussionsentwurf die Balance zwischen unternehmerischer Freiheit und notwendigem Anlegerschutz. Das leiste der vorliegende Kabinettsbeschluss nun aus Sicht des Verbandes: „Die Veränderungen zum Diskussionsentwurf waren notwendig und sind gut für den Fondsstandort Deutschland. Denn an den neuen Rahmenbedingungen hängen volkswirtschaftlich sinnvolle Investitionen und Arbeitsplätze. Im nun folgenden parlamentarischen Verfahren werden wir uns für Präzisierungen und Verbesserungen einzelner Detailregelungen einsetzen. Hier gibt es noch einiges zu tun, insbesondere bei den Übergangsregelungen. Aber die Gesamtlinie des Entwurfes stimmt,“ so VGF-Hauptgeschäftsführer Eric Romba. (af)

Foto: Nicola Rübenberg für Cash.

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