ZIA: Immobiliengesellschaften sind keine Fonds

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) warnt davor, dass Immobiliengesellschaften künftig wie Investmentfonds reguliert werden könnten und fordert eine Klarstellung des Bundesfinanzministeriums.

Bis zum 23. Juli muss die Bundesregierung die AIFM-Richtlinie in deutsches Recht umsetzen. Ein Gesetzentwurf des Finanzministeriums liegt bereits vor und sieht umfangreiche Neuregelungen unter anderem für offene und geschlossene Immobilienfonds vor.

Der ZIA warnt davor, dass auch einige Wohnungs- und Immobiliengesellschaften künftig wie Investmentfonds reguliert werden könnten. Nach dem Willen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sollen etwa Immobiliengesellschaften mit REIT-Status auf jeden Fall als Investmentvermögen gelten. Dies kritisiert der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) in seiner Stellungnahme zum Anwendungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).

Sicher sei bisher nur, dass Projektentwickler und Gesellschaften, die Immobilien wie Hotels oder Pflegeheime selbst betreiben, als operativ tätige Unternehmen gelten und damit nicht vom KAGB betroffen sind. 
„Die BaFin vergleicht Äpfel mit Birnen. Es ist vollkommen unverständlich, dass Wohnungsgesellschaften, Immobiliengesellschaften, REITs und Investmentfonds in einen Topf geworfen werfen. Hier muss die BaFin so schnell wie möglich nachbessern. Wenn sogar Wohnungsgesellschaften unter bestimmten Umständen die umfangreichen Anforderungen des KAGB erfüllen müssen, hat das Auswirkungen auf das operative Geschäft. Damit drohen Kollateralschäden, die auch den politisch gewollten Wohnungsneubau treffen würden“, sagt ZIA-Präsident Andreas Mattner.

Was heißt „operativ tätig“?

Vom KAGB ausgenommen würden Wohnungs- und Immobiliengesellschaften nur, wenn ihre Satzung so weit formuliert sei, dass sich daraus jenseits des Immobiliengeschäfts keine weiteren Einschränkungen ergeben. Sollten sich jedoch weitere Einschränkungen finden, könnte die BaFin dies als Anlagestrategie begreifen und die Gesellschaft plötzlich als Immobilienfonds gelten. „Wer eine festgelegte Anlagestrategie verfolgt, fällt unter das Kapitalanlagegesetzbuch, während operativ tätige Gesellschaften verschont bleiben“, erklärt Mattner. „Das Halten, Erwerben und Verkaufen von Immobilien ist jedoch eine operative Tätigkeit. Damit sind bestandshaltende Immobiliengesellschaften generell keine Fonds. Dieser Tatsache verschließt sich die BaFin.“

Als Folge einer Regulierung müssten die betroffenen Unternehmen umfangreiche Pflichten zur Neuorganisation des Geschäftsbetriebs erfüllen, warnt der ZIA. Zudem würden den Gesellschaften umfangreiche Regeln wie beispielsweise eine Begrenzung der Kreditaufnahme aufgezwungen. „Diese Regeln sind für Investmentfonds richtig, machen aber bei anderen Gesellschaften keinen Sinn, da sie niemals für diese erdacht worden sind“, so Mattner.


 (bk)

Foto: Shutterstock

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