Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat das AIFM-Umsetzungsgesetz verabschiedet. Wie ein Sprecher des Gremiums gegenüber Cash.Online erklärte, habe es bei zwei Vorschriften des KAGB-Entwurfs umfangreiche Änderungen gegeben.
Sie beträfen die Vorschriften der Paragrafen 18 und 19 des KAGB-Entwurfs, in denen es um die Ausgestaltung der Kapitalverwaltungsgesellschaften geht. Zu den Inhalten wollte er sich jedoch nicht äußern, sondern verwies auf die Beschlussempfehlung, die im Laufe der 18. Kalenderwoche veröffentlicht würde.
Die zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag sind für den 16. und 17. Mai 2013 angesetzt. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 7. Juni 2013 über den Gesetzesentwurf beraten.
Der Frankfurter BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. bewertet das neue Regelwerk insgesamt als „für offene und geschlossene Fonds gut“ gelungen. Nach der Abstimmung des Finanzausschusses über die Änderungsanträge der Koalitionsfraktion zum Entwurf der Bundesregierung über das KAGB erklärt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI: „Wir hatten in unserer Eingabe über 70 Änderungsvorschläge in die parlamentarische Beratung eingebracht. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Das KAGB wird wesentliche Forderungen der Branche berücksichtigen. Schon die Gesetzesstruktur erfüllt den Wunsch der Branche nach einheitlicher Regulierung aller Fonds. Das konsistente Regelwerk ermöglicht den BVI-Mitgliedern zukünftig auch die Auflegung geschlossener Produkte“, sagt Richter. „ Die ursprünglich vorgesehene Abschaffung des Spezialfonds konnten wir vollständig abwenden. Spezialfonds sind im Wertpapier- und Immobilienbereich weiterhin zulässig“, so der BVI-Hauptgeschäftsführer weiter.
Dass die offenen Immobilienfonds als indirekte Immobilienanlagen für Kleinanleger erhalten bleiben, sei ebenfalls ein zentrales Ziel des BVI gewesen, das Richter nun erreicht sieht. Vor allem die Beibehaltung der bisherigen Bewertungsgrundsätze, die tägliche Ausgabe und Rücknahme von Anteilen und die Abschaffung des Freibetrags für neue Fonds begrüßt der BVI-Chef . „Es ist auch gut, dass die Freibeträge für die 62 Milliarden Euro in den bestehenden Fonds bestehen bleiben. Bei diesen Fonds wäre es unserer Meinung nach und der einiger Verbraucherschützer besser gewesen, Freibeträge für neue Anteile zuzulassen“, sagt Richter, der die geplante Einführung des Pension-Poolings in Deutschland ebenfalls auf die Initiative des BVI zurückführt.
Andere Verbände, darunter der VGF, begrüßten die Beschlussfassung des Gesetzentwurfs ebenfalls. VGF-Chef Eric Romba bezeichnete sie als „wichtigen Meilenstein auf dem Weg zum Inkrafttreten des AIFM-Umsetzungsgesetzes“. Inbesondere „bei den Übergangsbestimmungen gibt es nun mehr Klarheit und vor allem Rechtssicherheit für die Anbieter geschlossener Fonds“. (af)
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