Aigner: Gesetze und strengere Kontrollen kommen

Es sind unter dem Strich keine neuen Erkenntnisse zu vermelden, aber es kommt offenbar Bewegung in die Diskussionen rund um die „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“. Gesetzliche Regelungen, mehr Transparenz und Kompetenz in der Finanzberatung – so lauten die Forderungen von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU).

Ilse AignerNach dem Fachgespräch mit Vertretern der Finanzdienstleistungsbranche kündigte Aigner strengere Kontrollen und neue gesetzliche Regelungen bei der Beratung an.

„Beratung der Banken nicht tragbar“

Vor allem die Banken können sich nach der aktuellen Studie der Zeitschrift „Finanztest“ warm anziehen. Hier wurden 147 Gespräche geführt, in denen Testkunden 30.000 Euro sicher anlegen wollten. Ergebnis: Keine Bank bekam ein „gut“, zwei schnitten mit einem „mangelhaft“ ab. Darüber hinaus ergab der Test, dass häufig gegen gesetzliche Standards verstoßen wird.

Dies sei nicht tragbar, so Bundesministerin Aigner. Sie unterstrich: „Die Transparenz von  Finanzprodukten muss verbessert werden. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auf einen Blick erkennen können: Was sind Kosten, Rendite und Risiko des Anlageprodukts. Was verbirgt sich hinter einem Produkt, welche Chancen und Risiken beinhaltet es“.

Appell zur Umsetzung des Produktinformationsblattes

Damit pocht Aigner erneut auf die Umsetzung des Produktinformationsblattes, dass bereits im Juli dieses Jahres den Branchenvertretern vorgestellt wurde und Aspekte wie Kosten, Chancen und Risiken des einzelnen Produktes beinhaltet. Lediglich die ING Diba hat einen solchen „Beipackzettel“ bereits installiert. Kürzlich hatte die Deutsche Bank hatte angekündigt, mittels Symbolen ihre Anlageprodukte kennzeichnen zu wollen.

Einen ersten Schritt hat der Gesetzgeber bereits mit der Verpflichtung zur Erstellung eines Beratungsprotokolls ab Januar 2010 getan.

Berufsbild Honorarberater und neue Haftungsregeln

Zudem bekräftigte Aigner erneut, ein Gesetz für das Berufsbild des Honorarberaters schaffen zu wollen. Charakteristisches Merkmal sei die tatsächliche Unabhängigkeit, so die Ministerin.

Daneben solle eine berufliche  Mindestqualifikation die Qualität der Beratung verbesser.

Auch für den Fall der Falschberatung werden erneut die Zügel angezogen, die ähnlich dem Versicherungsbereich gestaltet werden sollen. Insbesondere die Verjährungsfristen sollen verlängert werden, heißt es. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin), die für die Überwachung der bestehenden Vorschriften für Anlageberaterinnen und -berater zuständig ist, wolle ihre Kontrollen verstärken. (ks)

Foto: BMELV- Bildschön

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