Im Rahmen ihrer Rede zum Haushaltsgesetz 2010 hat sich Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) heute noch einmal zum derzeitigen Stand und zu den künftigen Vorhaben in Sachen Regulierung und Qualifizierung der Berater geäußert.
Sie nannte zunächst als einen Erfolg das Beratungsprotokoll das zur Stärkung des Verbraucherschutzes im letzten Jahr auf den Weg gebracht wurde. Zudem hätten die Banken in Eigenregie den sogenannten Beipackzettel für Produktinformationen entwickelt, ohne dass ein Gesetz notwendig geworden wäre. Sie betonte, dass sich das Ministerium die Entwürfe genau anschauen werde. „Ich werde nicht lockerlassen, bis alle Angaben, die wir uns vorgestellt haben, im Beipackzettel auftauchen“, kündigte Aigner an.
Sie sei sich darüber bewusst, dass dies nur eine Etappe sei. Die nächste Aufgabe sei die Stärkung der Finanzaufsichtsbehörden. Außerdem verwies Aigner in ihrer Rede auf das Eckpunktepapier des Finanzministeriums zur Regulierung des sogenannten „Grauen Kapitalmarktes“, das Wolfgang Schäuble (CDU) Anfang März vorgelegt hatte. Man werde die Lücken in diesem Bereich schließen.
Weitere Fragestellungen mit dem sich das Ministerium derzeit beschäftige, seien die Qualifikation der Berater und das Thema der Haftung. Aigner: „Das Bewusstsein der Finanzdienstleister dafür, dass der Kunde König ist und dass sich die Vertriebsstrukturen und die Anreizsysteme am Blickwinkel des Kunden statt an internen Abläufen orientieren müssen, kann ich schließlich nicht gesetzlich verordnen. Aber wir werden ihnen auf die Finger schauen.“ (ks)
Foto: BMELV-Bildschön