Gehen, Hören, Sehen, Schmecken – das sind Grundfähigkeiten, mit denen wir unseren Alltag bewältigen, einer Arbeit nachgehen oder die Freizeit gestalten. Was aber, wenn Krankheit oder Unfall diese wichtigen Funktionen einschränken oder der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann? Und damit auch das Einkommen wegfällt?
Bereits wenn eine Grundfähigkeit verloren geht springt „EinkommensSicherung Aktiv“ ein. In diesem Fall sorgt die Versicherungskammer für einen finanziellen Ausgleich in Höhe der vereinbarten Rente – unabhängig davon, ob der Beruf weiterhin ausgeübt werden kann oder nicht.
„Wir können jetzt auch den Menschen eine Absicherung ihrer Arbeitskraft bieten, für die der Abschluss einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung nicht das passende Produkt ist“, erklärt Carsten Tombers, Leiter der Hauptabteilung Produkte Leben im Konzern Versicherungskammer.
Ab fünf Jahre mit Wechseloption in die BU
„Die Absicherung der Arbeitskraft ist jedoch essenziell, und ich freue mich, dass wir unseren Kundinnen und Kunden nun eine individuelle Lösung zum Schutz der persönlichen Fähigkeiten ermöglichen.“ Besonders interessant für Eltern und Großeltern: Kinder können bereits ab fünf Jahren abgesichert werden und später im Zuge der Wechseloption ohne erneute Gesundheitsprüfung in die Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln.
„EinkommensSicherung Aktiv“ wird von der Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG über alle Vertriebswege in den Geschäftsgebieten der Versicherungskammer Bayern, der Feuersozietät Berlin Brandenburg und der SAARLAND Versicherungen angeboten.