Die Zurich Gruppe Deutschland hat die Annahmerichtlinien für den Abschluss von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen im Kollektivgeschäft ab zehn Mitarbeitenden deutlich überarbeitet. Mit stark reduzierten Risiko- und Gesundheitsfragen bietet der Versicherer ab sofort verbesserte Konditionen an, um Mitarbeitende eines Unternehmens wirksamer gegen die Risiken der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abzusichern.
Grundsätzlich wendet Zurich den günstigeren Nichtrauchertarif an. Auch Körpergröße, Gewicht und Hobby werden im Rahmen der Antragstellung nicht berücksichtigt, teilte der Versicherer mit. Die Neuerungen gelten sowohl für Einzelverträge mit Entgeltumwandlung und Arbeitgeber-Zuschuss als auch für die vollständig firmenfinanzierte betriebliche Altersversorgung.
Im Rahmen einer paritätischen Mischfinanzierung oder einer Arbeitgeber-Finanzierung erfolgt bis zu einer versicherten monatlichen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von 3.000 Euro inklusive Überschussbeteiligung keine ärztliche Untersuchung. Bei diesen Konstellationen verzichtet Zurich auch auf die Prüfung von Vorversicherungen bezüglich Erschwerungen sowie finanziellen Angemessenheit für den arbeitgeber-finanzierten Anteil.
Deutliche günstigere Kondition
Nach Angaben des Versicherers führen die Neuerungen u deutlich günstigeren Konditionen für die Beschäftigten und bieten oftmals erstmals eine Absicherungsmöglichkeit gegen das immer noch unterschätzte Risiko der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.
„Arbeitgeber befinden sich heutzutage in einer Konkurrenz um Fachkräfte. Mit den Neuerungen in der Arbeitskraftabsicherung im betrieblichen Kontext, bietet Zurich den Unternehmen eine Möglichkeit, ihre Attraktivität gegenüber Bewerbern und Mitarbeitenden zu erhöhen“, betont Heike Hommel, Chief Underwriting Officer Life bei Zurich.
„Die staatlichen Leistungen bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit wurden bereits zur Jahrtausendwende deutlich eingeschränkt. Das macht die privat oder betrieblich finanzierte Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit noch wichtiger. Allerdings hat in Deutschland nur etwa ein Drittel aller Erwerbstätigen eine Absicherung – oft sogar unzureichend. Gründe hierfür sind neben der Freiwilligkeit der Absicherung vor allem die Kosten, insbesondere für handwerkliche Berufe, und die Notwendigkeit einer ausführlichen Risiko- und Gesundheitsprüfung, an der Vorerkrankte manchmal scheitern. Unser Schwerpunkt liegt daher auf der betrieblichen Arbeitskraftabsicherung, um mehr Menschen die Chance zu geben, sich abzusichern“, ergänzt Andreas Müller, Leiter betriebliche Altersversorgung bei Zurich.
Vorteile der betrieblichen Arbeitskraftabsicherung
Im Vergleich zur privaten Arbeitskraftabsicherung punktet die Arbeitskraftabsicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung neben vergünstigten Konditionen und reduzierten Risiko- und Gesundheitsfragen zum Beispiel bei der Direktversicherung mit Steuerfreiheit der Beiträge bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung (West). Und bis zu vier Prozent der BBG sind sogar sozialversicherungsfrei. Dies führt zu bezahlbaren Beiträgen beziehungsweise höheren Leistungen.
Auch wenn die Leistungen dafür voll versteuert und meist in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner verbeitragt werden müssen, bleibt in den meisten Fällen für die Mitarbeitenden ein finanzieller Vorteil im Vergleich zur privaten Absicherung. Vorteil für den Arbeitgeber: Die Beiträge, die von ihm übernommen werden, können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Zusätzlich spart hierbei auch der Arbeitgeber in vielen Fällen Sozialversicherungsbeiträge.