Anfang März haben Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) das lange angekündigte „Rentenpaket II“ vorgestellt. Das Paket soll das Rentenniveau auf 48 Prozent festlegen und ein Generationenkapital einführen. Die Reaktionen aus der Finanzdienstleistungsbranche waren verhalten: Dies dürfe nur ein erster Schritt sein, der Anfang dringend benötigter weiterer Alterssicherungsreformen, hieß es. Tatsächlich ist das „Rentenpaket II“ nur das erste von vier geplanten Gesetzgebungsverfahren in diesem Bereich. Neben der Sicherungspflicht für Selbstständige stehen auch Reformen im Bereich der privaten und betrieblichen Altersvorsorge auf dem Programm.
Die Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes soll bereits im Frühjahr erfolgen. Dabei gehe es darum, die betriebliche Altersversorgung auch jenseits von Sozialpartnermodellen weiter zu stärken, betont Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, mit Blick auf die bevorstehende Reform. Es brauche eine bessere Geringverdienerförderung sowie pragmatische Lösungen für kleine und mittelständische Unternehmen. So soll eine bessere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in der Bevölkerung gelingen.
Doch ob eine weitere Gesetzesreform ausreicht, um dieses Ziel zu erreichen, ist fraglich. Beim Cash. Roundtable zum Thema bAV wurde jedenfalls die Meinung vertreten, dass ein Gesetz allein keinen Schub im Verkauf von betrieblicher Altersversorgung bringen könne. Der Absatz von Altersvorsorgeverträgen funktioniere immer nur dann, wenn es Verkäufer gebe, die das Thema aktiv angehen, indem sie Arbeitgeber ansprechen und Arbeitnehmer beraten. Nicht nur der Gesetzgeber ist also gefordert – sondern auch der Vertrieb.
Dieser Artikel ist Teil des EXTRA bAV. Alle Artikel des EXTRA inklusive Roundtable finden Sie hier.