Garantiezinssenkung: Aktuare fordern Eingriff bei Riester-Rente und Beitragszusage mit Mindestleistung

Guido Bader
Foto: Stuttgarter
Der Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter, Dr. Guido Bader

Die Deutsche Aktuarvereinigung begrüßt die Absenkung des Höchstrechnungszinses zum 1. Januar 2022. Für die Versicherungsmathematiker ist dies aber nur der erste Schritt. Nachdrücklich fordern die Aktuare nun eine Reform der Riester-Rente und der betrieblichen Altersversorgung.

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) begrüßt die Absenkung des Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent. „Dies darf aber nur der erste Teil eines gesamthaften Konzepts sein, um die kapitalgedeckte Altersvorsorge angesichts der anhaltenden Tiefzinssituation zukunftsfest zu machen“, betont der scheidende DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Guido Bader.

Nachdrücklicher Appell

Die DAV appelliert noch einmal mit Nachdruck an die politischen Entscheidungsträger, doch noch in den kommenden Wochen mit einem geringfügigen gesetzgeberischen Eingriff das Garantieniveau bei den staatlich geförderten Vorsorgeprodukten zu senken.

Nur so hätte die nächste Bundesregierung überhaupt noch die Möglichkeit, ausführlich über die Zukunft der Riester-Rente und der bewährten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu diskutieren. „Denn ohne eine Abkehr von der 100-prozentigen Beitragsgarantie heute gibt es morgen am Markt vermutlich keine Riester-Rente und Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) mehr, über deren Ausgestaltung gesprochen werden kann“, unterstreicht Dr. Bader.

Warnung vor dem Aus der Riester-Rente

Dies sei besonders kritisch, da die Bundesregierung die bAV als hoch effiziente Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge stärken wolle, um die größer werdenden Lücken in der gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen. „Dieses wichtige sozialpolitische Ziel wird konterkariert, wenn am vollständigen Beitragserhalt festgehalten wird und die Mindestleistung nicht herabgesetzt wird“, so Dr. Bader weiter.

Zudem sei die BZML in vielen Tarifverträgen und Gruppenverträgen fest verankert, sodass die politisch erzwungene Schließung dieser Form der bAV gravierende Nachteile gerade für die jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätte. „Denn die Arbeitgeber müssten jetzt neue Versorgungswerke aufbauen, was zusätzliche Kosten verursacht und damit zu Lasten der Versorgungsberechtigten ginge“, so Bader abschließend.

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