Alkohol am Steuer: Wann entfällt der Versicherungsschutz?

Ein Schlückchen in Ehren…? Gerade in der Karnevalszeit gehört ein wenig Alkohol einfach dazu. Wer sich danach jedoch noch ans Steuer setzt, der gefährdet sich und andere – und setzt obendrein seinen Versicherungsschutz aufs Spiel.

War bei einem Unfall Alkohol im Spiel, kann sich das auch auf den Versicherungsschutz auswirken.

Schon geringe Alkoholmengen genügen, um die Reaktionsfähigkeit drastisch einzuschränken, und so drohen bei Fahrauffälligkeiten wie Schlangenlinien oder zu dichtem Auffahren schon ab 0,3 Promille ein Fahrverbot, Punkte und Bußgeld.

Wer mit 0,5 Promille kontrolliert wird, der muss mindestens 500 Euro zahlen, darf sich mindestens einen Monat nicht ans Steuer setzen und kassiert zwei Punkte in Flensburg.

Wann wird der Führerschein entzogen?

Ab 1,1 Promille geht der Gesetzgeber automatisch von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Wer so von der Polizei angetroffen wird, der kann seinem Führerschein für mindestens sechs Monate Lebewohl sagen. Dazu kommen drei Punkte und eine Geldstrafe.

Bei einer derartig betrunkenen Fahrt wird der Führerschein entzogen und erst nach einem Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde zurückgegeben.

Seite zwei: Fahranfänger aufgepasst!

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