Alkohol am Steuer: Wann entfällt der Versicherungsschutz?

Für Fahranfänger wichtig: Bis zum 21. Geburtstag beziehungsweise während der Probezeit ist Alkohol am Steuer absolut tabu.

Und auch Radfahrern ist von Alkohol am Lenker abzuraten: Wer angetrunken einen Unfall verursacht, der läuft ab 0,3 Promille ebenfalls Gefahr, den Führerschein zu verlieren. Ab 1,6 Promille muss auch ein Radfahrer mit einem Verfahren rechnen – unabhängig vom Besitz eines Führerscheins.

Versicherung schützt nicht immer

Mehr noch: War bei einem Unfall Alkohol im Spiel, kann sich das laut Huk-Coburg auch auf den Versicherungsschutz auswirken. Inwiefern hängt vom Blutalkoholspiegel und der individuellen Fahrtüchtigkeit ab.

Das heißt davon, ob der Fahrer eine Situation erkannt und angemessen reagiert hat. Wer Schlangenlinien gefahren ist, Autos gerammt hat oder von der Straße abgekommen ist, hat diese Grenze überschritten.

Wie viel Alkohol zu Ausfallerscheinungen führt, ist natürlich bei jedem unterschiedlich. Im Extremfall kann schon ein einziges Glas Sekt genügen.

Seite drei: Trunkenheitsklausel greift

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