Alkohol am Steuer: Wann entfällt der Versicherungsschutz?

Ist der Unfall eindeutig auf Alkoholkonsum zurückzuführen, so greift in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Diese befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht.

Das bedeutet: Die Versicherung reguliert den Schaden des Opfers, nimmt aber den Unfallverursacher in Regress. Maximal 5.000 Euro kann sie sich vom Schädiger zurückholen.

Ursache bleibt Gretchenfrage

In der Kasko-Versicherung kann sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit berufen und nur einen Teil des Schadens oder gar nichts bezahlen. Bei 1,1 Promille gilt der Alkoholgenuss automatisch als unfallursächlich.

Allerdings genügen auch geringere Mengen, um den Versicherungsschutz ins Wanken zu bringen. Die Gretchenfrage ist und bleibt die Ursächlichkeit für die Karambolage.

Seite vier: Auch Beifahrer tragen Verantwortung

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