Deutschlands größter Versicherungskonzern Allianz muss vor Gericht bei seinen Auseinandersetzungen mit coronageschädigten Wirten schlagzeilenträchtige Niederlagen fürchten.
Das Münchner Landgericht ließ bei einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag durchblicken, dass die Betriebsschließungsversicherung der Allianz möglicherweise für die behördlich angeordnete Schließung von Gaststätten im Frühjahr zahlen muss, auch wenn der Covid-19-Erreger in den entsprechenden Policen nicht explizit genannt ist.
“Wir sehen im vorliegenden Fall nichts, was dem Anspruch der Klägerin entgegen steht”, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Laufenberg. Im konkreten Fall gegen die Allianz geklagt haben die Wirte des Wirtshauses am Nockherberg, einem bundesweiten Millionenpublikum durch die Fernsehübertragung des alljährlichen Starkbieranstichs bekannt.
Jede Klage muss einzeln bewertet werden
Bundesweit sind an den Gerichten derzeit hunderte Klagen von Gastronomen gegen Versicherer anhängig, die die Kosten der coronabedingten Zwangsschließungen im Frühjahr nicht bezahlen wollen. Allein in München sind es 71 Fälle. Schon in einem im Juli verhandelten Fall hatte das Münchner Landgericht die nicht eindeutig formulierten Versicherungsbedingungen des Dax -Konzerns kritisiert. Denn die Allianz hat in den entsprechenden Verträgen zwar eine Liste von Krankheiten und Erregern festgelegt, für die der Versicherungsschutz gilt – nicht erwähnte Erreger aber auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
Das Gericht hat aber bereits klargestellt, dass jede Klage einzeln bewertet werden muss – Niederlagen der Allianz in einzelnen Verfahren würden nicht bedeuten, dass der Dax-Konzern in der Prozessserie grundsätzlich chancenlos wäre. (dpa-AFX)