Die neuen Tarife stehen Beamtinnen und Beamten aus allen Bundesländern sowie des Bundes zur Verfügung, unabhängig von den jeweiligen Beihilfeleistungen. Gemeinsam mit den Zusatzbausteinen für Krankenhausaufenthalte komplettieren sie die Beihilfeabsicherung von Kundinnen und Kunden der APKV.
Zukunftsgarantie verspricht Leistungsübernahme
Die neuen Tarife übernehmen Restkosten im ambulanten und zahnärztlichen Bereich – ganz gleich wie hoch der Beihilfebemessungssatz ist. Außerdem enthalten sie eine Zukunftsgarantie: „Wenn beispielsweise Bund oder Länder ihre Beihilfeverordnungen ändern und Leistungen kürzen, greift unsere
Zukunftsgarantie”, erklärt APKV-Produktvorstand Jan Esser. „In diesem Fall decken die Allianz Beihilfeergänzungstarife im Rahmen der versicherten Leistungen auch künftige Lücken. Das gibt Beamtinnen und Beamten maximale Sicherheit – nicht nur heute, sondern auch in Zukunft.“
Beide Ergänzungstarife kommen immer für zahntechnische Leistungen, Laborkosten und Hilfsmittel auf, sowie für Sehhilfen und die Behandlung beim Heilpraktiker. Ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten ist die Absicherung für Auslandsreisen, inklusive Rücktransport. Beihilfeergänzung Best erstattet zudem über die Höchstsätze der ärztlichen und zahnärztlichen Gebührenordnungen und umfasst Leistungen für Zahnersatz sowie Psychotherapie.
Versicherten im Tarif Beihilfeergänzung Plus steht eine Wechseloption offen: Nachdrei, fünf oder zehn Jahren im Plus-Tarif können sie ohne die sonst übliche Gesundheitsprüfung in die Best-Variante wechseln.
Beitragsrückerstattung: Bis zu 50 Prozent des Jahresbeitrags möglich
In allen APKV-Tarifen für Beamtinnen und Beamte profitieren Versicherte zusätzlich von hohen Beitragsrückerstattungen, wenn sie ein oder mehrere Jahre lang keine Rechnungen einreichen. Die APKV bezahlt ihnen für diese so genannten leistungsfreien Jahre bis zu 50 Prozent der Beiträge zurück.
Die Besonderheit: Wer von einer anderen privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung zur APKV wechselt, kann sich die leistungsfreien Zeiten der vorherigen Versicherung anrechnen lassen. Eine Beitragsrückerstattung von 50 Prozent ist so schon ab dem ersten Jahr möglich