Mit dem neuen Angebot gehe man auf die Wünsche der Vertriebspartner ein, diese Art der Absicherung Beamten in ganz Deutschland gleichermaßen zu ermöglichen, teilt der Versicherer mit.
Insgesamt stehen Beamten fünf Tarifvarianten mit Erstattungssätzen zwischen 30 und 50 Prozent zur Verfügung. Die ambulanten Beihilfetarife ergänzen so passgenau die vom Dienstherren übernommenen Krankenversicherungsleistungen.
Zehn Prozent Selbstbehalt – maximal 500 Euro im Jahr
Die Selbstbeteiligung beträgt dabei in allen Varianten des Ambulanttarifs zehn Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen und ist auf maximal 500 Euro pro versicherte Person und Kalenderjahr beschränkt.
Zusätzlich profitieren Beamte von hohen Beitragsrückerstattungen, wenn sie ein oder mehrere Jahre lang keine Rechnungen einreichen. Die APKV bezahlt ihnen für diese so genannten leistungsfreien Jahre bis zu 50 Prozent der Beiträge zurück.
Beitragsrückerstattung: bis zu 50 Prozent Jahresbeitrags
Die Besonderheit: Wechselt ein Beamter von einer anderen privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung zur APKV, können die leistungsfreien Zeiten der vorherigen Versicherung angerechnet werden. Eine Beitragsrückerstattung von 50 Prozent ist nach Angabend er APKV so bereits ab dem ersten Jahr möglich.