Das geht aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen hervor. Anders als bei den vorherigen Insolvenzanträgen für Unternehmen der Alpha Real Estate handelt es sich nicht um Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung, sondern um Regel-Insolvenzverfahren. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht Mannheim in allen der neuen Fälle Rechtsanwalt Olaf Spiekermann aus Mannheim bestellt.
Ende November war bekannt geworden, dass Alpha Real Estate für die Holding und diverse weitere Gesellschaften der Gruppe Anträge auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt hatte, denen das Amtsgericht stattgegeben und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet hat. Kurz darauf teilte das Unternehmen unter anderem mit, dass im Zuge der geplanten Restrukturierung auch eine Änderung innerhalb der Geschäftsleitung der Alpha Real Estate stattfinde und CEO Peter Buhrmann mit Wirkung zum 27. November 2023 aus dem Unternehmen ausscheiden würde.
Die neuen Insolvenzanträge wurden allerdings überwiegend (sofern aus den einzelnen Bekanntmachungen ersichtlich) noch von Peter Buhrmann in seiner Funktion als Geschäftsführer der jeweils persönlich haftenden Gesellschafterin Alpha Real Estate Values GmbH gestellt. Von den neuen Insolvenzanträgen sind folgende Gesellschaften betroffen:
- Alpha Real Estate Asset II GmbH & Co. KG
- Alpha Real Estate Asset III GmbH & Co. KG
- Alpha Real Estate Asset IV GmbH & Co. KG
- Alpha Real Estate Asset X GmbH & Co. KG
- Alpha Real Estate Asset XIV GmbH & Co. KG
- Alpha Real Estate Asset XVI GmbH & Co. KG
- Alpha Real Estate Asset XXIII GmbH & Co. KG
- Alpha Real Estate Asset XXV GmbH & Co. KG
- Alpha Real Estate Asset VII GmbH & Co. KG
- Alpha Real Estate Asset VIII GmbH & Co. KG
- Alpha Real Estate Asset IX GmbH & Co. KG