Angesammeltes Sparguthaben kann beispielsweise über die staatlich geförderte Rürup-Rente mit Steuervorteilen in Alterseinkommen umgewandelt werden. 92 Prozent der Beiträge bis maximal 23.724 Euro (Verheiratete 47.448 Euro) sind dafür in diesem Jahr als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. Aber auch in der dritten Schicht der Altersvorsorge haben Fondspolicen ihre Vorzüge. Dort sind flexible Entnahmen des Guthabens möglich. Wird das Kapital mindestens zwölf Jahre und bis zum 62. Lebensjahr angelegt, bleibt bei der Auszahlung die Hälfte des Ertrages steuerfrei.
Wer stattdessen eine lebenslange Rente wählt, braucht nur einen niedrigen Ertragsanteil versteuern. Dieser beträgt etwa bei einem Rentenbeginn mit 67 Jahren nur 17 Prozent. Im Vergleich zu einer Direktanlage haben Fondspolicen aber noch einen weiteren Vorteil: Fondswechsel und Umschichtungen können dort jederzeit steuerfrei durchgeführt werden. Für sicherheitsorientierte Anleger ist auch eine Beitragsgarantie möglich. Beispielsweise kann bei der uniVersa das Garantieniveau zwischen 50 und 90 Prozent festgelegt werden.
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