Altersarmut: DIA und BVK debattieren mit

Mit einem „Fakten-Check“ hat sich das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) in die aktuelle Diskussion um eine drohende Altersarmut in der Bevölkerung eingebracht. Während das Institut leichte Entwarnung gibt, malt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ein düsteres Bild.

Das DIA verweist in einer Mitteilung auf eine bereits im vergangenen Jahr veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Dabei werde eine Studien-Erkenntnis „in der jetzigen, vom Bundesminsiterium für Arbeit und Soziales (BMAS) ausgelösten Diskussion nur wenig beachtet“. So würden die Auswirkungen sinkender Zahlbeträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) durch einen gegenläufigen Trend abgefedert, zitiert das DIA aus der DIW-Studie. So lebten immer mehr alte Menschen in Paarhaushalten, wodurch individuelle Einkommensdefizite besser ausgeglichen werden.

Zudem verweist das DIA auf eine aktuelle Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung zu den Berechnungen des Ministeriums. Eine niedrige gesetzliche Rente sei demnach nicht automatisch mit Armut im Alter gleichzusetzen. Armut müsse stets im Haushaltskontext betrachtet werden. Der Zusammenhang zwischen gesetzlichem Rentenniveau und Altersarmut sei deshalb weitaus komplexer als die überschlägige Betrachtung von Rentenzahlbeträgen auf Individualebene nahelegen, zitiert das Institut den staatlichen Träger.

Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat sich in die von Sozialministerin Ursula von der Leyen angestoßenen Debatte eingeschaltet. In einer Mitteilung wies der Verband darauf hin, dass die Durchschnittsrente laut Bundesregierung im Jahr 2011 auf 953 Euro gesunken ist. Diese erhielten Rentner, die mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hatten. Durch die Zunahme von befristeten Teilzeit- und Minijobs, Leiharbeit und dem Niedriglohnsektor in den letzten zwanzig Jahren werde das allgemeine Rentenniveau weiter absinken. „Eine private Altersvorsorge ist für die heutige Generation der Erwerbstätigen nötiger denn je“, sagte BVK-Präsident Michael Heinz.

Laut BMAS erhalten Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.500 Euro im Jahr 2030 lediglich eine Rente in Höhe des Grundsicherungsbetrages von 688 Euro. Die Berechnungsmethode wird unter anderem vom DIA kritisiert, da diese stagnierende Löhne und Rentenwerte unterstellt. Zudem bezieht sich die Hälfte der Beispiele, die das BMAS für seine Analyse heranzog, auf Beschäftigte, die 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben und keine Erwerbsunterbrechungen, Kindererziehungszeiten oder Pflegezeiten aufweisen. Bei einer Regelaltersgrenze von mehr als 65 Jahren bleiben damit aber mindestens zehn Jahre Erwerbsbiographie unberücksichtigt, heißt es vom DIA. Zudem wurde die Annahme moniert, dass die Versicherten keine zusätzliche Vorsorge betreiben. (lk)

Foto: Shutterstock

 

 

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