Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen an den Beitragserhalt bei betrieblicher Altersvorsorge und Riester-Rente, funktionieren diese Produkte im Niedrigzinsumfeld nicht mehr richtig. Nur wenn andere Rahmenbedingungen geschaffen werden, können wir ein Rezept gegen Altersarmut finden. Gastbeitrag von Dr. Markus Leibundgut, Swiss Life Deutschland
Die Deutschen haben Angst vor Altersarmut. Trotzdem sie tun nicht viel dagegen: Rund 80 Prozent der Befragten fürchten laut einer aktuellen Umfrage, dass ihre gesetzliche Rente nicht ausreicht, aber nur 52 Prozent sorgen zusätzlich privat vor. Diese Sorgen sind nur allzu begründet, denn wir alle wissen: Die staatliche Rente wird aufgrund der demografischen Entwicklung in Zukunft nur noch einen Grundsockel der Altersvorsorge bilden. Eigenverantwortliche Vorsorge ist das Gebot der Stunde. Arbeitsministerin Nahles wird im Herbst ein Konzept vorstellen, wie sich das Rentensystem zukunftsfähiger machen lässt – und setzt dabei auch auf die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
Wie realistisch ist das aber, angesichts von Niedrigzinsen, gesetzlich verankerten Garantieanforderungen sowie Haftungsrisiken für die Arbeitgeber aus den Pensionsverpflichtungen? Sicher ist: Das Niedrigzinsumfeld macht auch den Pensionskassen immer mehr zu schaffen, denn auch sie ächzen zunehmend unter hohen Garantiezusagen bei gleichzeitig geringen Kapitalerträgen. Durch ihre Anleihekäufe hat die EZB den volkswirtschaftlichen „Kompass“ des Zinses weitestgehend außer Kraft gesetzt.
Geldpolitik der EZB begünstigt volkswirtschaftliche Verzerrungen
Damit werden Vermögensblasen und volkswirtschaftliche Verzerrungen begünstigt, weil auf der fast schon verzweifelten Suche nach Rendite zunehmend Geld in risikoreichere Investitionen fließt. Ohne Zins steigt zugleich der Wert von zukünftigen Verpflichtungen exorbitant an. Betroffen sind davon Unternehmen, die Pensionsverpflichtungen in einer direkten Leistungszusage eingegangen sind. Gleiches gilt übrigens auch für die Pensionsverpflichtungen des Staates, nur ist das Problem hier nicht so offensichtlich, weil der Staat nicht bilanziert, sondern nur eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung macht.
Die zukünftige Last wird dabei oft übersehen, wenn sich der Finanzminister über sinkende Schuldzinsaufwendungen freut. Bei der betrieblichen Altersvorsorge schlägt das Zinsproblem natürlich genauso unbarmherzig zu –dessen scheint man sich in der Politik bisher noch nicht wirklich bewusst zu sein. Denn: Macht ein Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Entgeltumwandlung bei seinem Arbeitgeber geltend und wandelt Gehaltsteile beispielsweise über eine Direktversicherung um, so muss der Arbeitgeber gemäß Betriebsrentengesetz mindestens die eingezahlten Beiträge garantieren.
Seite zwei: bAV und Riester-Rente im Niedrigzinsumfeld