Rentner, die privat oder freiwillig krankenversichert sind, können von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss erhalten. Idealerweise beantragen sie diesen gleich zusammen mit ihrer Rente, rät die Deutsche Rentenversicherung Bund. Je nach Form der Versicherung ist dafür ein Antrag nötig.
Wie viel bezuschusst wird, richtet sich nach der Art der Versicherung. Für freiwillig Krankenversicherte hängt die Höhe vom allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung und dem Zahlbetrag der Rente ab. Dieser Beitragssatz beträgt zurzeit 14,6 Prozent.
Die Hälfte, also 7,3 Prozent, übernimmt die Rentenversicherung. Sie zahlt auch die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags der Krankenkasse. Der Beitrag zur Pflegeversicherung muss dagegen selbst getragen werden. Wer privat krankenversichert ist, kann ebenfalls einen Zuschuss beantragen.
Dieser wird zunächst wie bei freiwillig Versicherten berechnet. Allerdings wird maximal die Hälfte der Versicherungsprämie gezahlt. Für Rentner, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, übernimmt die Rentenversicherung automatisch den halben Krankenversicherungsbeitrag. Ein Antrag ist deshalb nicht nötig. (dpa/tmn) (dr)
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