Kollektivrahmenverträge bieten erhebliche Vergünstigungen gegenüber Individualverträgen. Es werden Kosten eingespart und der Arbeitnehmer erhält einen Versicherungsschutz, den er im Einzelgeschäft in der privaten Vorsorge unter Umständen nicht erhalten hätte.
Gastbeitrag von Björn Bohnhoff, Zurich
Dafür werden für einen fest umschriebenen Personenkreis, der bestimmte gemeinsame Merkmale aufweist, auf der Grundlage eines Kollektivrahmenvertrages Lebensversicherungsverträge abgeschlossen.
Im Wesentlichen werden Kollektivrahmenverträge für Mitarbeiter eines Unternehmens oder Mitglieder eines Verbandes oder sonstige umschriebene Personengruppen abgeschlossen. Vertragspartner sind daher oft Arbeitgeber oder Vereinigungen, Berufsverbände oder Vereine.
Kosteneinsparungen durch Größenvorteile
Wichtig ist, dass die Vergünstigungen, die ein Kollektivrahmenvertrag beinhaltet, nicht zu Lasten der Versichertengemeinschaft gebildet werden, sondern auf Kosteneinsparungen basieren, die sich aus der gemeinschaftlichen Verwaltung ergeben.
Anwendungsgebiet von Kollektivrahmenverträgen ist neben der privaten Vorsorge in der Regel die betriebliche Altersversorgung (bAV). Mit der bAV sind auch Arbeitgeber in der Verantwortung mit dem richtigen Anbieter an ihrer Seite den Arbeitnehmern einen Zugang zur Altersversorgung zu verschaffen.
Dabei kann die Absicherung über den Arbeitgeber zentrale Vorteile mit sich bringen. Gerade bei großen Unternehmen resultieren aus einem bAV-Kollektivrahmenvertrag aufgrund der besonderen Kalkulationen gegenüber dem Einzelvertrag günstigere Konditionen, die sich zum Beispiel durch ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren bzw. eine vereinfachte Antragsbearbeitung aufgrund einheitlicher Versicherungsleistungen oder auch ein vereinfachtes Inkassoverfahren ergeben können. Auch ein günstigerer Risikoverlauf aufgrund der biometrischen Wahrscheinlichkeiten eines besonderen Personenkreises kann sich kostenmindernd auswirken.
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