Eine andere Möglichkeit ist die versicherungsförmige Ausgestaltung der Betriebsrente, bei der keine Rückstellungen, sondern regelmäßige Beiträge entrichtet werden müssen.
Trotz sinkender Garantiezinsen von Versicherungen bleibt dieses System für Mitarbeiter attraktiv. Denn im Vergleich zur privaten Vorsorge profitieren sie hier von Firmenkonditionen mit geringeren Abschlusskosten und wegfallenden Gesundheitsprüfungen.
Beitragsorientierte bAV-Systeme etabliert
Während Zusagen für die betriebliche Altersversorgung (bAV) eine lange Zeit oftmals endgehaltsabhängig ausgestaltet waren, wurden ab den 90er-Jahren vermehrt auch beitragsorientierte bAV-Systeme in den Unternehmen etabliert, die bis in die Mitte der 2000er-Jahre vielfach eine feste Verzinsung, die nicht selten bei fünf oder sechs Prozent lagen, vorsahen.
Angesichts der seit einigen Jahren geänderten Rahmenbedingungen wurden und werden diese Festzins-Zusagen in jüngster Zeit häufiger geschlossen und durch beitragsorientierte Zusagen ersetzt, deren Wertentwicklung mehr von externen Kapitalmarktgrößen abhängt.
Hierbei kann sich die Wertentwicklung zum Beispiel an einem Lebensversicherungstarif oder an fondsbasierten Größen orientieren.
Ziel ist dabei in aller Regel, die hohen Kosten durch den inzwischen langanhaltend niedrigen Bewertungszinssatz künftig zu senken und zu kontrollieren.
Lesen Sie den vollständigen Artikel in der aktuellen Cash.-Ausgabe 1/2017.
Autor Dr. Thomas Jasper ist Leader Retirement Western Europe bei Willis Towers Watson.
Foto: Willis Towers Watson