Verbraucherschützer mussten sich im vergangenen Jahr vor allem mit dem Corona-Reisefrust vieler Menschen herumschlagen. Das ändert sich gerade, Altersvorsorge und unrechtmäßige Bankgebühren machen Sorgen.
30 Jahre müssen die Menschen nach Rentenbeginn mindestens noch leben, um das eingezahlte Kapital der immer umstritteneren Riester-Rente wieder herauszubekommen, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt. „Die Riester-Rente ist gescheitert“, sagte Geschäftsführerin Petra Kristandt am Dienstag.
Das unrentable Riester-Modell und die Angst um die Absicherung im Alter hielten die Verbraucherschützer ebenso in Atem wie Streit der Verbraucherinnen und Verbraucher mit Fitnessstudios oder Ärger über die Qualität online bestellter Möbel.
Kristandt betonte mit Blick auf die Riester-Rente: „Wenn es in die Auszahlungsphase geht, ist es zu spät.“ Verbraucherinnen und Verbraucher sollten nicht erst kurz vor Rentenbeginn merken, zu wenig Geld im Alter zu haben: „Das ist viel schlimmer, als wenn man einmal 300 Euro zu viel an ein Fitnessstudio zahlt. Das hat man nach einem Jahr vergessen.“
Im laufenden Jahr sei die Zahl der Verbraucheranfragen im Vergleich zu 2020 etwas zurückgegangen, liege aber über der von 2019, sagte sie. 2020 seien 82.044 Beratungen gezählt worden, das bedeute trotz mehrmonatiger Schließung im Lockdown ein Plus von 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, sagte Vorstandschef Randolph Fries.
2019 waren es 66.780 Beratungen. Zur Hälfte wurde per Video, E-Mail oder telefonisch beraten, dabei ging es vor allem um Corona-Reisefrust und annullierte Flüge. Nun hätten sich die Schwerpunkte verschoben.
„Staat lässt Verbraucher allein“
In der Frage der Riester-Rente lasse der Staat die Verbraucherinnen und Verbraucher „etwas allein“, monierte sie. Kristandt nannte ein Beispiel: Im Falle einer 30-jährigen Frau, alleinstehend und ohne Kinder, mit einem jährlichen Einkommen von 40.000 Euro, lohne sich der Vertrag nicht – eine verlässliche Renditeprognose sei nicht möglich, die Förderquote unter 50 Prozent und bis zur Rente liege das Kapital brach.
Wer bestehende Verträge weiterführe, nehme sich oft die Chance, Vermögen fürs Alter aufzubauen. Und: Die Verrentung lohne sich oft nur für die Anbieter, weil das angesparte Kapital zu Lebzeiten nicht verbraucht werde. Sie plädierte für die Einführung eines öffentlich organisierten Angebots.
Auch ein Problem für viele: Die Rückzahlung zu Unrecht erhobener Gebühren nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in einem Verfahren um die Deutsche-Bank-Tochter Postbank.
Demnach müssen Banken bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmung ihrer Kunden einholen. Die Klausel, wonach Geldhäuser von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige Kunden unangemessen. (dpa-AFX)